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Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-18

Wortprotokoll

Die Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Aufhebung oder Milderung der reduzierten Altersrente bei Ehepaaren gegenüber Einzelpersonen oder Konkubinatspaaren ist immer wieder Thema verschiedenster Kreise im politischen Umfeld unserer Gesellschaft. In den letzten Jahren haben sich verschiede kantonale Parlamente mit dieser Problematik befasst und zuhanden des eidgenössischen Parlamentes entsprechende Standesinitiativen zur Änderung und Lösung dieses als ungerecht empfundenen Sachverhaltes eingereicht.

Das letzte Mal befasste sich unser Rat am 10. März 2007 im Rahmen einer Standesinitiative des Kantons Aargau (07.301) mit dieser Problematik. Im Zentrum der Diskussion stand auch damals, dass das Rechtsgleichheitsgebot von Artikel 8 unserer Bundesverfassung mit der Ungleichbehandlung der Ehepaare verletzt werde. Diese Ungleichbehandlung kommt insofern zum Tragen, als Unverheiratete, die in einer partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft zusammenwohnen, bei ihrer Pensionierung zweimal die maximale einfache Einzelrente erhalten. Die Ehepaare erhalten demgegenüber lediglich 150 Prozent der maximalen einfachen Altersrente.

Als Kommissionssprecher habe ich bereits damals darauf hingewiesen, dass für verheiratete Ehepaare andere Vorteile im Sozialversicherungsbereich wie z. B. die Entrichtung einer Witwenrente vorhanden seien. Eine Gleichbehandlung im Sinne der Standesinitiative würde zudem Hunderte von Millionen Franken kosten. Ich habe damals schon darauf hingewiesen, dass diese Frage deshalb im Rahmen der 12. AHV-Revision vertieft geprüft und allenfalls einer befriedigenderen Lösung zugeführt werden solle. Unser Rat entschied sich damals einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Bei der heute zu behandelnden Standesinitiative des Kantons Zürich handelt es sich um exakt die gleiche Problematik wie bei jener des Kantons Aargau. Die Kommission behandelte dieses Begehren des Kantons Zürich zum ersten Mal an ihrer Sitzung vom 27./28. Oktober 2008. Dabei erläuterten uns Vertreterinnen des Züricher Kantonsrates das Anliegen aus der Sicht ihrer kantonsrätlichen Kommission.

Im Rahmen der ersten Beratung in unserer Kommission war das Anliegen, wie schon bei der Behandlung der Standesinitiative Aargau, an und für sich nicht bestritten, im Gegenteil: Teilweise war man der Meinung, man sollte die Behandlung dieser Problematik nicht immer wieder aufschieben und auf die 12. AHV-Revision verweisen, sondern mit dem Umsetzen jetzt einmal beginnen.

Die Kommission entschied jedoch am Schluss der ersten Behandlung nach wiederum intensiver Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Gleichzeitig wurde jedoch ebenfalls - mit 7 zu 5 Stimmen - beschlossen, eine Kommissionsmotion ausarbeiten zu lassen, die verlangt, dass in der 12. AHV-Revision diese Ungerechtigkeit beseitigt werden müsse. Dabei solle nicht einfach eine doppelte Rente für die Ehepartner, sondern eine Rente, die dem Lebensbedarf eines Ehepaares im Vergleich mit jenem Alleinstehender angemessen ist, im Vordergrund stehen.

Anlässlich der zweiten Beratung dieser Standesinitiative bzw. der Behandlung der gewünschten und geforderten Kommissionsmotion lagen drei verschiedene Vorschläge als Diskussionsgrundlage auf dem Tisch. Bei allen Varianten müsste jedoch mit ausserordentlich hohen Kosten für die AHV gerechnet werden. Bereits eine Erhöhung der maximalen Ehepaarrente um 10 Prozent, also von 150 auf 160 Prozent, würde einen Mehraufwand von rund 640 Millionen Franken verursachen. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Rechnung der AHV bereits in naher Zukunft massiv verschlechtern wird, beschloss die Kommission deshalb an ihrer Sitzung vom 26. und 27. Januar 2009 mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Lancierung einer Kommissionsmotion zu verzichten und kein weiteres Signal auszusenden, dass dieses Problem möglichst bald schon einer Lösung zugeführt werden solle. Vielmehr herrschte die Ansicht, dass weiterhin auf der bisher vertretenen Linie, also einer näheren Betrachtung im Rahmen der 12. AHV-Revision, gefahren werden soll. Diese Absicht wurde, wie bereits erwähnt, schon bei der Behandlung der Standesinitiative Aargau geäussert. Der Antrag auf ein Kommissionspostulat, um dieser wichtigen Frage einerseits einen offiziellen Charakter zu geben und sie andererseits nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, wurde ebenfalls - mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen - abgelehnt.

Die Herausforderungen der Zukunft an das wichtigste Sozialversicherungswerk unseres Landes werden enorm sein. Die 12. AHV-Revision, die wir in der Sommersession behandeln werden, wird der nächste Prüfstein sein.

Trotz Respekt gegenüber dem nicht unberechtigten Anliegen bitte ich Sie deshalb namens der Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben und diese Frage, wie bereits bei der Aargauer Standesinitiative gefordert, bei der 12. AHV-Revision im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung einer Entscheidung zuzuführen.