Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-18
Wortprotokoll
Als ich die Antwort des Bundesrates las, war ich zunächst etwas verwirrt. Ich glaubte nämlich, ein einfaches Anliegen vorgetragen zu haben, ein einfaches Anliegen, das aus drei Teilen besteht. Ich möchte es Ihnen in Erinnerung rufen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, "im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Heilmittelgesetzes eine Änderung vorzuschlagen, wonach das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) bei seinen Verfahren (speziell Arzneimittel-Zulassungsverfahren) grundsätzlich zur Transparenz verpflichtet ist, sofern keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen."
Es geht hier nicht um Symbole, es geht auch nicht um Verbote, es geht einzig um Transparenz. Wenn ich nun die Antwort des Bundesrates lese, dann sehe ich, dass er sich zunächst auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung beruft und sagt, Swissmedic habe das gut umgesetzt, Swissmedic gebe übrigens auch Warnungen im Zusammenhang mit Heilmitteln heraus. Das mag sein, hat aber nichts mit dem Anliegen der Motion zu tun. Es wird dann weiter gesagt, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten bei laufenden Zulassungsverfahren problematisch sei. Diesen Zugang verlangt die Motion aber gar nicht. Und ich kann Ihnen im Zusammenhang mit der behaupteten Problematik sagen: Die Motion wird von sämtlichen mir bekannten schweizerischen Pharmaverbänden ausdrücklich unterstützt - ja sie stammt sogar von einem dieser Verbände. Es wird dann weiter argumentiert, der Schutz der involvierten Experten vor ungewollter Beeinflussung sei zu wahren. Es wird gesagt, ich verlangte die Bekanntgabe der Namen der Experten, die sich am Verfahren beteiligen, an ihm arbeiten. Das steht nicht in der Motion, aber die Bekanntgabe der Namen ist natürlich ein zweischneidiges Schwert, das man im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes prüfen muss. Es gibt Argumente dafür und Argumente dagegen. Aber wenn Sie die Motion annehmen, stimmen Sie nicht der Bekanntgabe der in Verfahren involvierten Experten zu.
Weiter wird gesagt, und jetzt kommen wir langsam zum Kern der Sache, die gesetzlichen Grundlagen und die gängige Praxis von Swissmedic entsprächen der Situation vergleichbarer Institute im Ausland, dem in der EU, genannt Emea, und der Food and Drug Administration (FDA) in den USA. Beide Institutionen gewährten ebenfalls nur beschränkten Einblick in laufende Verfahren. Meines Wissens trifft das nicht zu. Mir stehen die Links auf die beiden Institute zur Verfügung, über die man Einsicht in den Verfahrensstand nehmen kann. Beide Institute gehen nach meiner Beurteilung in ihrer Praxis deutlich weiter als Swissmedic. Ich kann aber hier auf jeden Fall betonen: Die Motion will nicht etwas, das weitergeht als das, was die beiden genannten Behörden bereits heute praktizieren.
Es steht eine Teilrevision des Heilmittelgesetzes an. Die Motion verlangt, dass in dieser Revision die Verpflichtung zur Transparenz traktandiert wird, dass der Bundesrat einen Vorschlag dazu macht. Mehr wird nicht verlangt. Der Bundesrat kann sogar zwei Vorschläge machen, einen eigenen und [PAGE 243] einen, der Swissmedic zu mehr Transparenz verpflichtet. Ich kann nicht einsehen, was dagegen sprechen soll.
Ich ersuche Sie dringend, diese Motion zu unterstützen.