David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18
Wortprotokoll
Es ist klar: Ich bin verantwortlich für die Helsana und trage auch für die Sicherheit dieser Versicherung und den Versicherungsschutz der Versicherten Verantwortung. Dazu stehe ich selbstverständlich. Ich finde - das möchte ich an die Adresse von Frau Fetz sagen -, es ist eine sehr legitime Interessenvertretung, für die Sicherheit der Krankenversicherung und auch für die Sicherheit des Versicherungsschutzes der einzelnen Krankenversicherten einzustehen. Dieses Interesse hat einen legitimen Platz - wie alle anderen Interessen. Ich finde auch, wir sollten die Diskussion nicht auf dieser Ebene führen, sondern die Argumente austauschen, die durchaus unterschiedlich sein können und die man auch unterschiedlich gewichten kann.
Ich bin der Meinung, dass es falsch ist, hier damit anzufangen, kantonale Reserven zu berechnen. Es ist nicht nur eine juristische Frage, sondern es ist insbesondere auch eine versicherungstechnische Frage. Die Krankenversicherung hat keine kantonalen Versichertenkollektive. Wenn wir dieses System einführen wollten, müssten wir für jeden Kanton ein Versicherungsgefäss schaffen, das heisst, wir müssten kantonale Versichertenkollektive einführen. Das kann man machen, das wäre vielleicht eine Lösung; dann gäbe es für jeden Kanton eigene Versicherungen; es gäbe natürlich noch eine Unzahl von zusätzlichen Versicherungen. Was dann passieren würde, wäre ganz sicher, dass das Risiko erhöht würde, denn die Versichertenkollektive würden noch viel kleiner. Je kleiner die Versichertenkollektive sind, umso grösser ist das Solvenzrisiko für die Versicherung. Daher ist es absolut falsch, hier Reservekriterien nach geografischen Massstäben zu machen. Dahinter steht eine Fehlüberlegung, die eigentlich nur einen politischen Hintergrund hat.
Nach meiner Überzeugung muss in der Krankenversicherung genauso wie in allen anderen Versicherungen der Swiss Solvency Test angewendet werden, um die Höhe der Reserven zu bestimmen. Das ist eine versicherungstechnisch anerkannte, sogar international anerkannte Regel, um die Sicherheit der Versicherer richtig zu bemessen.
Ich staune eigentlich, dass wir hier mitten in der Finanzkrise - in der eigentlich die Regel, wie man die Sicherheiten und die Reserven dieser Strukturen besser sicherstellt, anerkannt ist und in der sogar internationale Bestrebungen im Gange sind, das zu verbessern, sei es im Bankensektor, sei es im Versicherungssektor - darüber diskutieren, ob man Reserven nach politischen Kriterien zuteilen soll oder nicht. Nachher soll dann die Prämienfestsetzung nach politischen Kriterien erfolgen; das ist ja dann die Nachwirkung. Ich möchte davor warnen, diesen Weg zu gehen. Ich empfehle, bei der Versicherungstechnik zu bleiben, bei dem, was die Aktuare für die Versichertenkollektive empfehlen, die in Gottes Namen nicht kantonal, sondern schweizerisch und für die einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich sind. Die Reserven müssen aufgrund der konkreten Kollektive gebildet werden, die beim einzelnen Versicherer bestehen.
Die unterschiedlichen Prämienangebote in den Kantonen sind trotzdem gegeben. Das kann jeder in seinem Kanton verfolgen, und das ist eine Folge des Wettbewerbs. Wir haben ja seinerzeit, vor zehn Jahren, ausdrücklich ins Gesetz geschrieben, dass der Wettbewerb zwischen den Versicherern spielen soll. Der Wettbewerb ist sehr intensiv. Auch in den genannten Kantonen, beispielsweise Basel oder Zürich, herrscht ein ganz intensiver Wettbewerb zwischen den einzelnen Versicherern, und Sie wissen selbst, dass auch unterschiedliche Prämienangebote gemacht werden.
Was wichtig ist für das System, ist der Risikoausgleich; das kann ich nur unterstreichen. Frau Forster hat absolut Recht; wir sind hier noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt. Allerdings, auf den 1. Januar 2012 kommt eine wichtige Änderung. Ich hoffe, dass diese eine deutliche Verbesserung bringt, aber es braucht unter Umständen noch weitere Schritte. Wenn ich schaue, was in Deutschland in diesem Bereich gemacht wird, und zwar zu Recht und richtig und nach richtigen Überlegungen, dann hinken wir weit hinterher. Hier besteht Handlungsbedarf - aber nicht bei diesem Punkt des geografischen Ausgleichs von Reserven.
Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen.