Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18
Wortprotokoll
Ich unterstütze den Bundesrat, wenn er in der sensiblen Frage der Präimplantationsdiagnostik sehr vorsichtig vorgeht. Es wurde nun das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Der Bundesrat schlägt eine Öffnung vor; die Diskussion wurde damit lanciert. Heute entwickelt sich die Diskussion zu einer Art Mitberichtsverfahren des Ständerates. Hier möchte ich trotzdem auch etwas zu bedenken geben.
Herr Kollege Gutzwiller, ich möchte einfach sagen, dass es hier nicht einfach um irgendeine neue medizinische Methode zur Entfernung des Blinddarms geht. Deshalb will ich eigentlich signalisieren, dass es Meinungen gibt, die aus grundsätzlichen Überlegungen grosse Vorbehalte gegen die Aufhebung des Verbotes haben. Es geht nämlich um fundamentale ethische, rechtliche und politische Fragen wie die vorgeburtliche Selektion, die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen aufgrund von deren Erbgut oder deren Krankheiten, ja, um die Fragen, von welchem Menschenbild wir eigentlich ausgehen und wie wir mit Krankheiten, mit Behinderungen oder mit dem für uns alle unausweichlichen Tod umgehen. Unabhängig davon, wie weit der Bundesrat nun die Türe öffnet - die grundsätzliche Problematik bleibt.
Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Methode der Selektion. Es werden mehrere Embryonen mit dem Ziel produziert zu selektieren. In verschiedenen Ländern wird die Präimplantationsdiagnostik für die Geschlechterselektion angewendet. Ich bin eigentlich grundsätzlich gegen die Zeugung von menschlichem Leben, das unter dem Vorbehalt entsteht, dass ein Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter der Frau noch eine Qualitätskontrolle im Reagenzglas zu bestehen hat.
Wir können dann über die unterschiedlichen Interessen bei der Pränataldiagnostik durchaus diskutieren, auch über den Vergleich mit dem Ausland, über den Tourismus ins Ausland. Aber mit dem Vergleich mit dem Ausland können Sie morgen hier die Einführung des Klonens fordern. Mit diesem Vergleich können Sie alles öffnen.
Es gibt auch - und das möchte ich zu bedenken geben - sozialethische Aspekte. Was technisch möglich ist, wird von den Eltern plötzlich auch sozial erwartet. Der Druck auf Eltern von Kindern mit einer Behinderung würde noch steigen. Ja, man würde sich fragen: Weshalb haben sie denn damals von dieser technischen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht?
Ich möchte einfach aufzeigen: Es stellen sich grundsätzliche Fragen. Wir sind im Vernehmlassungsverfahren. Wir werden die verschiedenen Aspekte dann noch zu prüfen haben. Alle Parteien und Organisationen können sich an der Vernehmlassung beteiligen. Der Bundesrat wird diese Vernehmlassung auswerten, und das Parlament wird einen Vorschlag des Bundesrates erhalten.