Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04
Wortprotokoll
Wir sprechen hier nur von einer Übergangslösung für die nächsten sechs Jahre. Wir sprechen nicht von den energieintensiven Grossbezügern; diese haben wir ja bereits bei den Marktöffnungsstufen privilegiert. Hier besteht zwischen den Anträgen zumindest in der Stossrichtung keine Differenz. Wir wollen die Vorteile grundsätzlich weitergeben. Wir können dies auf zwei Arten regeln: indem wir entweder schon klare Kriterien festlegen oder das Gesetz relativ offen gestalten.
Ihre Kommission hat mit 10 zu 1 Stimmen beschlossen, an der Formulierung gemäss ursprünglichem Ratsbeschluss festzuhalten, weil sie der Meinung ist, dass im Rahmen der Tarifhoheit die einzelnen Elektrizitätsversorgungsunternehmen über die Tarifstruktur selber segmentieren können, wie das Ganze verteilt werden soll. In einer Region oder in einem Versorgungsgebiet sind die KMU eher darauf angewiesen; an anderen Orten besteht aufgrund der Struktur eher der Bedarf, die festen privaten Kunden und Kundinnen, also die Haushalte, zu entlasten.
Mit dem Beschluss des Nationalrates, Buchstabe c zu ergänzen, sollen die energieintensiven Unternehmen, die nicht unter die Bestimmung von Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a fallen, klar privilegiert werden. Ihre Kommission ist hingegen der Meinung, dass Preisvorteile aufgrund von Kostenstrukturen und nicht von Bezügerprioritäten aufgeteilt werden sollten.
Sie beantragt Ihnen deshalb Festhalten am ursprünglichen Ratsbeschluss.