Lombardi Filippo · Ständerat · 2009-03-18
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18
Wortprotokoll
Comme l'a dit Madame Savary, est-il préférable que les jeunes passent le samedi soir devant leur télévision en buvant des bières ou bien au cinéma en buvant des bières? Effectivement, le problème est là. Je comprends le problème de Monsieur le conseiller fédéral Couchepin qui dit que, dans son département, il doit s'occuper de la culture et du cinéma, et en même temps de la prévention.
Si nous sommes convaincus que l'interdiction de la publicité est nécessaire pour résoudre le problème social qui a été décrit dans les interventions de ceux qui m'ont précédé, alors il y a une et une seule solution logique: elle consiste à proposer un amendement à la loi fédérale sur l'alcool qui interdit actuellement la publicité pour l'alcool distillé, et à étendre cette interdiction générale de publicité pour l'alcool distillé à toutes les formes d'alcool, donc y compris la bière et le vin qui sont fermentés.
Ce serait la solution juste et ceci permettrait aussi à la Suisse de se prévaloir d'un intérêt national prépondérant dans les discussions avec l'Allemagne, dans le cas où elle devrait contester l'utilisation qui serait faite dans les fenêtres publicitaires allemandes destinées à la Suisse du principe européen que nous acceptons avec l'accord sur la participation de la Suisse au programme communautaire Media pour les années 2007 à 2013. Cela serait la bonne voie, mais il faut qu'on ait le courage de proposer cela.
Il est par contre incompréhensible que l'on dise qu'il n'y a pas de problème, que l'on peut continuer d'avoir de la publicité pour la bière et le vin dans les journaux, dans les magazines, sur l'affichage public, dans les stades de sport fréquentés par les jeunes, dans les manifestations culturelles ou musicales, dans les cinémas, sur Internet, soit là où les jeunes s'alimentent, mais pas à la télévision, alors que la télévision, Monsieur le conseiller fédéral, est le seul domaine où une loi fédérale pose quand même des limites à cette publicité pour l'alcool.
Tatsächlich haben wir im heutigen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) die einzige schweizerische Beschränkung für die Bier- und Weinwerbung. Das heutige Gesetz besagt nämlich in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b: "... die Werbung für andere alkoholische Getränke darf in Wort, Bild und Ton nur Angaben und Darstellungen enthalten, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen; der Bundesrat erlässt zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Einschränkungen". Es darf also keine Lifestyle-Werbung sein.
Das einzige Gesetz, in dem wir heute eine Einschränkung für Bier- und Weinwerbung haben, ist das RTVG. Für Zeitungen, Plakate, Sportevents usw. gibt es überhaupt keine Einschränkung. Genau hier wollen wir die Bestimmungen mit einem allgemeinen Verbot noch verschärfen, das keine Anwendung in anderen Bereichen findet. Man geht dabei von der naiven Illusion aus, man könnte mit dieser Anpassung bei den Deutschen - nicht bei der EU in Brüssel, nicht bei den Deutschen in Berlin, sondern bei den einzelnen deutschen Landesmedienanstalten, die für solche Sachen zuständig sind - ein Schlichtungsverfahren einleiten, um zu beweisen, dass die Schweiz aus überwiegendem nationalem Interesse die Alkoholwerbung in den Schweizer Werbefenstern verbieten will.
Was hier vom Bundesrat vorgeschlagen wird, ist kohärent, was von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagen wird, ist inkohärent. Der Bundesrat sagt: Wir akzeptieren das Media-Abkommen mit der EU. Das hat zur Folge, dass zukünftig für die Fernsehwerbung das Herkunftslandprinzip gelten soll - und nicht mehr das Ausstrahlungslandprinzip wie heute. Wenn wir das akzeptieren, sagen wir in unserem Gesetz gleichzeitig: Diese Werbung darf in ausländischen Sendern nicht platziert werden. Für den Schweizer Zuschauer ist dieser Unterschied gar nicht bemerkbar; ob diese Werbung eine Minute vor der Schweizer Werbung im deutschen Teil der Werbung oder ob sie in den Schweizer Werbeminuten platziert wird, hat für den Konsumenten wirklich keine besondere Bedeutung. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Schweizer die deutschen Werbeblöcke nicht anschauen möchten, dass sie deshalb zappen und dann die Schweizer Werbeblöcke anschauen; das glauben wir nicht. Für den Konsumenten ändert sich nichts. Wir glauben aber, wir seien in der Lage, auf Deutschland und seine Landesmedienanstalten Druck auszuüben und zu sagen: In der Schweiz darf man nicht werben, deswegen dürfen Sie mit Ihren Fernsehsendern in diesen wenigen Minuten, in denen Sie Schweizer Werbung platzieren, auch nicht werben. Dieses Prinzip ist inkohärent.
Ich sollte noch ein Wort zu meiner Interessenbindung sagen. Das ist zwar vermerkt und bekannt, aber ich werde es wiederholen. Ich bin Präsident von Telesuisse, das ist der Verband der konzessionierten Schweizer Regionalfernsehsender, und ich bin Verwaltungsratsdelegierter von Tele Ticino. Das ist ein solcher Schweizer Regionalfernsehsender, der nun eben seit zwei Jahren Bier- und Weinwerbung ausstrahlen darf, nachdem der Ständerat vor fünf Jahren eine parlamentarische Initiative 00.462 von Carlo Schmid gutgeheissen hat, die diese Werbung für Lokalsender vorgeschlagen hat, und nachdem wir vor drei Jahren in unserem und auch im anderen Rat das RTVG revidiert haben, um solche Werbung für die Lokalsender zu erlauben. Das haben wir gemacht. Auf dieser Basis haben die Sender, auch meiner, in den letzten zwei Jahren solche Werbung ausgestrahlt.
Ich möchte eine Grössenordnung nennen. Wir sind nicht reich geworden. Niemand wird reich. Es gab damals einen Ausspruch von Armin Walpen, es sei in der Schweiz ein Menschenrecht, mit privatem Fernsehen Geld zu verlieren. Wir versuchen einfach, keine Verluste zu machen; Gewinne machen wir aber auch keine. Die Sender können 200 000, vielleicht 300 000 Franken pro Jahr mit dieser Werbung generieren; das ist unsere Erfahrung. In Zeiten rückläufiger Werbeeinnahmen - wo keine Gewinne gemacht werden, wo wie in den letzten Jahren bloss eine schwarze Null geschrieben wird -, in Zeiten rückläufiger Werbeeinnahmen also entspricht eine solche Kürzung, wenn sie vorgenommen würde, einer Kürzung um drei, vier Mitarbeiter, einem Programm weniger; das ist die Grössenordnung. Ich frage Sie, ob es wirklich Sinn macht und kohärent ist, das, was wir hier vor drei Jahren beschlossen haben, jetzt rückgängig zu machen.
Ein Kollege hat mich gefragt, warum ich mit dieser Interessenbindung hier die Minderheit vertrete. Wäre es nicht angebracht gewesen, das jemand anderem zu überlassen? Sicher. Aber das hat seine Ursache in der überraschenden Entwicklung in unserer Kommission. Ich habe mich mit diesem Dossier befasst, um den bundesrätlichen Vorschlag zu unterstützen, der uns, die Regionalsender, gar nicht [PAGE 238] betroffen hat. Er sah eine Ausdehnung auf die Sprachregionen und die SRG vor. Es war für mich leicht, für die SRG zu plädieren, da hatte ich keinerlei Interessenbindung.
Wenn wir noch von Grössenordnungen sprechen wollen: Eine solche Liberalisierung ergibt für die SRG Einnahmen von etwa 10 bis 15 Millionen Franken jährlich, errechnet aus Mehreinnahmen und allfälligen Ausfällen bei der Werbung für Bier ohne Alkohol, die heute vielleicht bei anderen Sendern, bei Werbefenstern, wäre, wenn die Möglichkeit für die Ausstrahlung von Alkoholwerbung bestünde. Ich weiss nicht, ob 10 bis 15 Millionen Franken für die SRG viel oder wenig sind; es entspricht ungefähr 1 Prozent der Gebühreneinahmen. Wir wissen, wie schwierig es in diesem Land geworden ist, die Gebühren um nur 1 Prozent zu erhöhen. Ich glaube, eine solche kleine alternative Geldquelle für die SRG wäre keine schlechte Sache.
Sehen wir nun, was konkret passieren wird. Wenn wir das Abkommen akzeptieren, tritt das Herkunftslandprinzip in Kraft. Die deutschen Sender werden in ihren Schweizer Fenstern Bierwerbung platzieren - ganz unabhängig davon, was wir in unser Gesetz schreiben. Wir werden vielleicht versuchen, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das wird einige Jahre dauern, und inzwischen wird die Werbung sowieso platziert. Die SRG jedoch bleibt davon ausgeschlossen, und ebenso ist dies den Lokalsendern in der Schweiz verboten. In einigen Jahren wird man dann nicht mehr in der Lage sein, den Deutschen zu beweisen, dass die Alkoholwerbung in diesen Werbefenstern wegen eines überwiegend nationalen Interesses verboten werden soll. Wir werden nicht mehr dazu in der Lage sein, weil wir kein allgemeines Verbot eingeführt haben.
Es ist also wieder einmal eine Alibiübung, die hier gemacht wird. Man sagt: Okay, ich bin für Prävention wie alle hier; aber es wird eine Alibiübung zulasten des Fernsehens gemacht, insbesondere des Lokalfernsehens und zulasten der SRG. Dies hat ganz marginale Folgen, was die Deutschen oder die Italiener angeht - ich lebe ja nicht neben Frankreich, sondern neben Italien, wo Alkoholwerbung auch erlaubt ist.
Der Herr Bundesrat sagt uns: Ja, vielleicht kommt in einigen Jahren ein allgemeines Verbot in der Europäischen Union. Ich möchte das wirklich infrage stellen; ich glaube gar nicht, dass so etwas kommen wird. Ich habe - ganz im Gegenteil - den Eindruck, dass sich Italiener, Deutsche, Franzosen, Spanier usw. gegen weitere solche Einschränkungen wehren. Sie haben ihre nationalen Lösungen gefunden und haben sich mit diesen abgefunden.
Ich glaube also, dass wir in Kohärenz zu unserem Beschluss von vor fünf Jahren, zur parlamentarischen Initiative Schmid Carlo vor drei Jahren, zum Radio- und Fernsehgesetz, in Kohärenz zu der Gesamtvorlage, die eben die Anwendung des Herkunftslandprinzips vorsieht, in Kohärenz zu diesen Sachen den bundesrätlichen Entwurf und somit den Antrag der Kommissionsminderheit unterstützen und hier kein "Sonderfallfernsehen" machen sollten.
Deswegen ersuche ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.