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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-19

Wortprotokoll

Nachdem Eintreten unbestritten ist, beschränke ich mich auf einige kurze Anmerkungen. Die Wasserzinsen sind nichts anderes als eine Abgeltung für die Nutzung von Ressourcen. Grundsätzlich müssten sie deshalb Bestandteil der vertraglichen Abmachungen zwischen dem Gemeinwesen, das die Rechte verleiht, und der Gesellschaft, welche die Rechte in Anspruch nimmt, sein. Auch die Anpassungen an die Geldentwertung, bei denen es um die Erhaltung der Kaufkraft geht, müssten den Vertragsparteien vorbehalten sein, wie das bei anderen Nutzungen auch geregelt ist. Bei der Nutzung von Boden im Baurecht beispielsweise käme niemand auf die Idee, vonseiten des Bundes einen generellen Deckel festzulegen und die Indexklauseln in den Baurechtsverträgen infrage zu stellen.

Beim Wasserzins greift der Bund jedoch mit einem Deckel ein und verändert damit, sofern er diesen Deckel nicht periodisch anhebt, die vertraglichen Bedingungen entscheidend. Auf der einen Seite reduziert er damit die Abgeltung bzw. die Einnahmen der Berggemeinden, auf der anderen Seite wissen wir, dass aufgrund der Strompreisentwicklung und des Indexes die Erträge der Elektrizitätsgesellschaften in den letzten Jahren in diesem Bereich massiv gestiegen sind. [PAGE 267] Dies führt zur grotesken Situation, dass die vor allem in den Agglomerationen angesiedelten Stromgesellschaften ihre Gewinne und damit die Steuereinnahmen zugunsten der Agglomerationen stets erhöhen, und dies zu einem erheblichen Teil zulasten der Rand- und Berggebiete. Nur mit grossem Aufwand und mit Verzögerungen gelingt es - jeweils alle zehn Jahre -, diese ungerechte Entwicklung durch die Anpassung des Deckels etwas zu korrigieren. Deshalb ist es verständlich, dass die Gebirgskantone diesem leidigen Spiel ein Ende setzen wollten und drei Forderungen aufgestellt haben: Erstens forderte man eine Indexierung des Wasserzinses; zweitens forderte man, wenn man zu einer periodischen Anpassung kommt, je nach Teuerungsentwicklung eine Korrektur in der zweiten Phase - es ist ja anzunehmen, dass nach dieser Wirtschaftskrise die Inflationsraten wieder stärker steigen werden -; drittens verlangte man einen Speicherzuschlag, um an den Gewinnen mit der Spitzenenergie ebenfalls angemessen partizipieren zu können.

Die vorliegende Vorlage erfüllt diese Ziele nur teilweise. Auf die Indexierung wurde verzichtet. Als Alternative schlägt man eine Erhöhung in zwei Schritten vor. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der Beratungen in den Kommissionen muss man dies wohl akzeptieren, obwohl mit den inflationären Tendenzen nach der Konjunkturkrise die zugrunde gelegten Teuerungsraten für die zweite Phase als eher zu tief angesetzt erscheinen. In Bezug auf den Speicherzuschlag wird argumentiert, dass diese Frage im Zusammenhang mit der Besteuerung gelöst werden müsse. Das ist die gleiche Argumentation, wie sie schon vor zehn und zwanzig Jahren gebracht wurde. Passiert ist nichts. Aufgrund der laufenden Diskussionen in diesem Bereich ist zu hoffen, dass die Behandlung dieses Problems von den profitierenden Kantonen nicht weiter verzögert wird und eine gerechte Steueraufteilung gefunden wird. Allenfalls müsste die Frage eines Speicherzuschlages hier wieder thematisiert werden. Mit Versprechen allein darf sich das Berggebiet nicht weiterhin abspeisen lassen.

Sie sehen, wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, die nötig ist, die auch weitgehend unbestritten ist, aber auch mit einer Lösung, die sowohl bei den Begünstigten als auch bei den Belasteten nicht nur Freude auslöst. Sie richtet sich ganz klar nach dem Machbaren.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Zu meinem Minderheitsantrag und zu den konjunkturellen Zusammenhängen werde ich mich später noch äussern.