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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-19

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative der WAK-NR hat eine ähnliche Vorgeschichte. Es geht darum, dass in der WAK-NR am 14. Oktober 2008 eine Kommissionsinitiative beschlossen worden ist, die vom Bundesrat verlangt, dass er in einem dringlichen Bundesbeschluss Massnahmen ergreife, welche die ungerechtfertigten Preiserhöhungen im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung verhindern sollen. Dieser Vorstoss verlangte einen Bundesbeschluss, der auf den 1. Januar 2009 für zwei Jahre hätte in Kraft treten sollen.

Ihre WAK hat am 30. Oktober 2008 entschieden, diese Kommissionsinitiative nicht zu unterstützen. Wir stellten nämlich fest, dass in der Zwischenzeit bereits in den UREK beider Räte entsprechende Vorstösse eingereicht worden und dass dort eigentlich die richtigen Massnahmen bereits ergriffen worden waren.

Die WAK-NR hat dann am 4. November 2008 einstimmig entschieden, dass sie an ihrem Anliegen festhalten will, worauf der Nationalrat am 9. Dezember 2008 dieser Initiative mit 148 zu 20 Stimmen Folge gegeben hat. Man ist davon ausgegangen, dass man zwar die richtigen Schritte jetzt eingeleitet habe, dass diese aber nicht ausreichten.

In der Zwischenzeit ist ja jetzt doch einiges geschehen. Der Bundesrat hat vor dem 31. Dezember 2008 die Verordnung geändert. Die Elcom hat ja jetzt bereits, vor wenigen Tagen, erste Entscheide gefällt, die auf dieser neuen Verordnung basieren. Das zeigt, dass doch eine beträchtliche Preisreduktion erreicht werden konnte. Parallel dazu gibt es Vorstösse Ihrer UREK, die ja bereits überwiesen worden sind und die eine Revision des Stromversorgungsgesetzes anpeilen. Der Bundesrat hat versprochen, dass er bis Mitte dieses Jahres entsprechende Vorschläge vorlegen wird. Es ist also einiges im Gange.

Deshalb ist Ihre Kommission jetzt einstimmig zum Entscheid gekommen, Ihnen zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Wir sind eben der Meinung, dass die Initiative ihre Wirkung bereits gezeigt hat; dass der Bundesrat bereits tätig geworden ist; dass entsprechende Vorstösse, die jetzt noch nötig sind, und auch weitere Schritte folgen werden. Das ist aufgegleist. Aus diesen Gründen ist diese Kommissionsinitiative in dieser Form nicht mehr das richtige Instrument.

Wir beantragen Ihnen einstimmig, dieser Initiative keine Folge zu geben.