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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-19

Wortprotokoll

Auch hier darf ich grundsätzlich auf den Bericht der Kommission verweisen und ergänzend noch die folgenden Ausführungen machen.

Sie erinnern sich: Anlässlich der Beratung der Volksinitiative der FDP Zürich betreffend das Verbandsbeschwerderecht waren wir mit einem Rückweisungsantrag unseres Kollegen Bruno Frick konfrontiert. Er wollte das Geschäft an die Kommission zurückweisen, mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Dieser Rückweisungsantrag wurde nur knapp abgelehnt. Die Kommission für Rechtsfragen hatte sich aber bereits zuvor bereit erklärt zu prüfen, ob und wo nach der Gesetzgebung aufgrund der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans im Bereich des Verbandsbeschwerderechtes noch Handlungsbedarf bestehe.

Die Kommission für Rechtsfragen hat dann eine Subkommission eingesetzt; diese hat eine Auslegeordnung gemacht und festgestellt, dass grundsätzlich in folgenden Bereichen noch Handlungsbedarf besteht oder allenfalls bestehen könnte:

Zum Ersten waren zum damaligen Zeitpunkt die zwei Änderungen der Verordnungen aufgrund der Änderung der [PAGE 277] Gesetzgebung im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans noch nicht erlassen.

Zum Zweiten machte die Subkommission aus, dass eine bessere Verknüpfung - also nicht nur eine bessere Koordinierung, sondern eigentlich eine bessere Verknüpfung - von Umweltschutzgesetzgebung und Raumplanung vonnöten sei.

Der dritte Punkt mit Handlungsbedarf betraf die Forderung nach mehr Wirkungseffizienz.

Als vierter Punkt bestand, zum damaligen Zeitpunkt zumindest, das Problem der Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Verbandsbeschwerderecht und der direkten Demokratie als demjenigen Gegenstand, derjenigen Materie, die Gegenstand der erwähnten Volksinitiative war.

Ein weiteres Feld, das wir ausgemacht hatten, war die Frage der Bestandesgarantie bei Änderung bestehender Anlagen.

Die Subkommission hat dann festgestellt, dass verschiedene - wenn ich dem so sagen darf - Baustellen vorhanden waren, eigentlich in allen Bereichen. Aufgrund der veränderten Gesetzgebung im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hofmann ging es um die Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und um die Revision der Verordnung über die beschwerdeberechtigten Organisationen. Wir hatten in der Kommission für Rechtsfragen Gelegenheit, hier im Rahmen des Konsultationsverfahrens unsere Meinungen einzubringen. Der Bundesrat hat dann in der Folge diese Verordnungen verabschiedet.

Die zweite Baustelle war eine Motion, initiiert von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Diese verpflichtete den Bundesrat zu einem Bericht über eine bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung. Der Bundesrat hat diesen Bericht am 3. September 2008 verabschiedet. Wir haben ihn in der Subkommission mit der Verwaltung intensiv diskutiert. Es geht, etwas vereinfacht ausgedrückt, darum, dass die Anliegen des Umweltschutzes bereits bei den Instrumentarien der Raumplanung eingebaut werden, nicht zuletzt deshalb, um mehr Rechtssicherheit für potenzielle Bauherren zu schaffen. Wir haben den Bundesrat ersucht, diesen Bericht nun umzusetzen. Das würde bedeuten, dass die Umsetzung in konkrete Gesetzgebungsvorschläge auszumünden hat.

Bezüglich der Forderung nach mehr Wirkungseffizienz darf ich auf die Motion hinweisen, die wir soeben in einer gegenüber dem Nationalrat etwas veränderten Fassung verabschiedet haben. Was das Spannungsverhältnis zwischen Verbandsbeschwerderecht und direkter Demokratie anbetrifft, so waren wir in der Subkommission klar der Meinung, dass es da die Volksabstimmung abzuwarten gelte. Diese Volksabstimmung, Sie wissen es, hat im November des letzten Jahres stattgefunden, und das sehr deutliche Resultat ist Ihnen auch bekannt. Die Subkommission war dann der Auffassung, dass hier angesichts dieses deutlichen Resultates zumindest einstweilen nichts zu unternehmen sei.

Was die Bestandesgarantie anbetrifft, so ist im Nationalrat eine Motion Amherd (08.3090) hängig. Die Kommission ist der Auffassung, dass man zunächst den Entscheid des Nationalrates zu dieser Motion abwarten solle.

Das alles hat uns dann veranlasst, unserer Kommission für Rechtsfragen zu beantragen, es sei die Standesinitiative Aargau, die wir als formelles Gefäss für unsere Arbeiten zurückgehalten hatten, abzuschreiben. Die Kommission für Rechtsfragen hat unserem Antrag am 19. Februar 2009 einstimmig zugestimmt, und demzufolge liegt ein einstimmiger Antrag der Kommission für Rechtsfragen vor. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.