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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27

Wortprotokoll

Ich kann mich dem Votum von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf anschliessen und möchte an die Adresse der Minderheit ganz klar festhalten, dass es natürlich nicht die Meinung ist, dass gegen einen Nachbarn noch wegen des Schattenwurfs geklagt werden kann, obwohl die Bauabstände eingehalten wurden, sondern die Meinung ist, dass dann geklagt werden kann, wenn einem durch irgendwelche Manipulationen auf dem Grundstück oder am Gebäude des Nachbarn die Besonnung entzogen wurde. Es geht nicht darum, hier das öffentliche Baurecht oder Baupolizeirecht auszuhebeln. Das ist nicht die Meinung der Kommissionsmehrheit und ist generell nicht der Zweck des ZGB. Ich schliesse das im Namen der Kommissionsmehrheit ganz klar aus.

Die Kommission hat mit 13 zu 7 Stimmen beschlossen, hier die Fassung des Bundesrates zu akzeptieren und dem Ständerat zu folgen. Deshalb bitte ich Sie auch, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.