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Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-27

Wortprotokoll

Es geht auch hier wieder um die Beurkundungsfrage. Normalerweise werden Grundpfandrechte, insbesondere die Schuldbriefe, in dem Moment begründet, in dem jemand einen Kredit braucht. Als Kreditgeber, d. h. auf der Gläubigerseite, tritt dann meistens eine Bank auf. Solch ein Rechtsgeschäft muss schon heute öffentlich beurkundet werden. Nach heutigem Recht besteht aber die Möglichkeit, selbstständig, d. h. ohne öffentliche Beurkundung, einen Schuldbrief durch eine einseitige Erklärung zu errichten, wenn auf der anderen Seite noch kein Gläubiger, namentlich keine Bank, vorhanden ist.

Für diese Unterscheidung gibt es keinen einleuchtenden Grund, kann doch bei einem einseitig errichteten Schuldbrief durch Weitergabe des Dokumentes auf einfachste Weise und kurzfristig ein tatsächliches Schuldverhältnis begründet werden. Wieso in diesem Fall nicht der gleiche Schutz gelten soll wie in einem Falle, in dem der Schuldbrief zusammen mit einer Bank errichtet wird, ist unverständlich; eine solche Regelung ist nicht gerechtfertigt. Der bundesrätliche Entwurf ist deshalb sachlich richtig. Er wurde auch von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern zustimmend aufgenommen.

Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.

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