Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27
Wortprotokoll
Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus, Sie übertragen die Arbeit entweder einem Generalunternehmer, einem Baumeister oder einem Architekten. Diese von Ihnen engagierten Vertrauenspersonen bzw. Vertrauensfirmen beschäftigen zur Ausführung der Arbeit einen Subunternehmer oder, besser gesagt, einen Akkordanten. Das ist heute absolut üblich. Der Baumeister beschäftigt einen Akkordanten, der ihm die Eisen legt, der die Betonschalung anbringt, der das Mauerwerk mauert usw. Der Bauherr bezahlt seinen Vertragspartner, also beispielsweise den Generalunternehmer, den Baumeister oder den Architekten; aber der Generalunternehmer, der Architekt, der Baumeister bezahlt den Subunternehmer nicht. In diesem Fall könnte nach geltendem Recht der Subunternehmer beim Bauherrn vorstellig werden und das Geld verlangen, obwohl der Bauherr das Geld bereits bezahlt hat.
Also ist es doch zumindest normal, dass der Bauherr informiert wird, dass überhaupt Subunternehmer bzw. Akkordanten auf seiner Baustelle tätig sind. Der Bauherr muss es wissen. Nur wenn der Bauherr weiss, dass Subunternehmer auf seiner Baustelle tätig sind, nur in diesem Fall kann er bei unseriöser Ausführung in der Kette der Handwerksleistungen eingreifen, beispielsweise indem er die Forderungen des Subunternehmers dahingehend sichert, dass er dem Generalunternehmer, dem Architekten oder Baumeister oder wem immer, der mit ihm direkt einen Vertrag hat, die Zahlungen kürzt, um den Subunternehmer direkt zu bezahlen. Daher muss der Bauherr wissen, dass Subunternehmer im Spiel sind.
Wenn der Bauherr es aber weiss, weil ein Subunternehmer sich bei ihm schriftlich meldet, wie ich das in meinem Antrag verlange, muss er auch die Möglichkeit haben, diesen Subunternehmer abzulehnen. Es kann ja sein, dass der Bauherr weiss, dass der Subunternehmer nicht seriös arbeitet, dass er nicht dafür bekannt ist, absolut seriös und immer unter Einhaltung aller Gesetzesvorschriften zu arbeiten, beispielsweise indem er illegale Leute beschäftigt. Der Generalunternehmer - wir gehen ja hier von einem Worst Case oder von einem nicht ganz so seltenen Fall aus - sagt sich seinerseits: Mir ist das wurst, ich nehme denjenigen Subunternehmer, der am billigsten arbeitet, denn ich habe ja meinen Vertrag mit dem Bauherrn, die Summe ist gesichert, gefestigt und vertraglich vereinbart; also bin ich daran interessiert, den billigsten zu nehmen. Der Bauherr hat andere Interessen: Er will vor allem, dass auf seiner Baustelle sauber und legal gearbeitet wird, das heisst, dass keine Schwarzarbeit geleistet wird. Wenn er weiss, dass das trotzdem geschieht, kann er den Subunternehmer ablehnen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass mit der von mir beantragten Bestimmung nicht nur die Bauherren Rechtssicherheit erhalten: Auch Mieterinnen und Mieter könnten betroffen sein. Wenn ein Vermieter ein Gebäude erstellt, welches er nachher vermietet, und gewisse Rechnungen zweimal bezahlen muss, weil ein Subunternehmer das Geld bei ihm anmahnt, welches er vom Total- oder Generalunternehmer, vom Architekten oder vom Baumeister nicht erhalten hat, was macht der Vermieter dann mit seinem Verlust? Er schlägt ihn auf die Investitionen und damit auch auf die Mieten. Das heisst, die Mieten werden steigen. Ergo müssten auch Mieter und Mieterinnen ein Interesse daran haben, dass die von mir beantragte Bestimmung ins Gesetz aufgenommen wird.
Zusammenfassend geht es mir darum, dass wir ein Gleichgewicht der Interessen erreichen können, ein Gleichgewicht zwischen den legitimen Ansprüchen der Bauherrschaften auf Information und der Sicherstellung der Forderungen der [PAGE 624] Subunternehmer. Mein Antrag stellt dies sicher. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.