Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-27
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, eine Partnervereinbarung auszuarbeiten, um auf Bundesebene ein Entführungsalarmsystem einzurichten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 26. März 2009 einstimmig beschlossen, der Motion in dieser Form zuzustimmen, nachdem der Ständerat diese am 12. März 2009 mit nur einer Gegenstimme angenommen hatte. Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass beide Räte bereits im Jahr 2007 zwei Motionen ähnlichen Inhalts angenommen haben.
Die Vereinbarung, welche in der vorliegenden Motion verlangt wird, soll insbesondere die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen regeln. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit Transportunternehmen, Telefongesellschaften, Medien und Opferverbänden geregelt werden. Das französische Entführungsalarmsystem, das seit 2006 in Funktion ist, soll als Vorbild dienen, und dann soll möglichst rasch ein schweizerisches System entwickelt werden.
Unsere Kommission für Rechtsfragen unterstützt das Anliegen einstimmig. Die Zustimmung drückt aber vor allem auch aus, dass rasch gehandelt werden soll. Bereits bei der Beratung der ähnlich lautenden Motionen im Jahre 2007 wurde ein rasches Handeln gefordert; nun zeigt sich die Kommission enttäuscht darüber, dass die Kantone nach wie vor nicht zu einem Abschluss der Arbeiten gelangt sind. Gleichzeitig ist sich die Kommission bewusst, dass das föderalistische System nicht ausgehebelt werden kann.
Kurz zur Statistik: Zu 91 Prozent der Todesfälle kommt es in den ersten 24 Stunden nach der Entführung, zu 44 Prozent sogar innerhalb der ersten Stunde. Das zeigt, dass immer rasch gehandelt werden muss. Die USA, Kanada und Frankreich haben gute Erfahrungen mit ihren nationalen Systemen gemacht. Die USA konnten gemäss eigenen Angaben in den ersten zehn Jahren 140 entführte Kinder vor dem Tod retten.
Welche Fragen müssen nun beantwortet werden? Wer löst den Alarm aus? Welches sind die Kriterien dafür? Wie wird der Alarm verbreitet? Wie werden die finanziellen Aspekte geregelt? Zudem ist die Frage zu klären, ob nur Kinder oder auch Erwachsene vom Alarmsystem erfasst werden.
Die Unterstützung dieser Motion durch die Kommission für Rechtsfragen kann durchaus als Druckmittel betrachtet werden, damit die Kantone rascher arbeiten. Dieser Druck hat offenbar bereits Wirkung gezeigt, denn nach der Beratung [PAGE 636] im Ständerat und in unserer Kommission für Rechtsfragen im vergangenen März hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren am 2. April verlauten lassen, sie wolle zusammen mit dem Bund noch vor Jahresende ein System etablieren, welches dann im Jahre 2010 in Kraft treten soll. Wir sind uns bewusst, dass es auch heikle Punkte zu klären gibt, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Die beiden tragischen Fälle von Lucie und Ylenia hätten - dessen sind wir uns auch bewusst - mit dem aktuellen französischen System nicht verhindert werden können. Dennoch haben diese beiden Fälle die Frage nach einer Lösung beschleunigt. Wir dürfen uns auch fragen, ob wir ein System analog zu jenem in Frankreich oder ein eigenes aufbauen sollen.
An dieser Stelle muss noch die Petition der Stiftung Fredi erwähnt werden, welche ebenfalls die Schaffung eines Entführungsalarmsystems auf Bundesebene verlangt. Die Petition kann ohne Ratsbeschluss abgeschrieben werden, sobald der Beratungsgegenstand - im vorliegenden Fall durch diese Motion - erledigt ist. Nehmen beide Räte die Motion an, gilt das Anliegen der Petition als erfüllt.
Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, die vorliegende Motion anzunehmen.