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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-04-28

Wortprotokoll

Folgendes vorweg: Wir haben in unserer offiziellen Stellungnahme geschrieben, dass wir uns bewusst sind, dass die für den Bund entstehenden Mehrausgaben für die Renaturierung im von uns geschätzten Umfang von 40 Millionen Franken aufgewendet werden sollten. Sie sollten nicht durch Verzicht auf andere Ausgaben kompensiert werden können, sondern plafonderhöhend aus dem ordentlichen Haushalt bezahlt werden müssen.

Von daher sind wir mit dem Minderheitsantrag und dem Einzelantrag nicht einverstanden. Beim Antrag der Minderheit Teuscher müssen wir darauf hinweisen, dass so Renaturierungen indirekt durch eine Abgabe auf den Hochspannungsleitungen finanziert werden müssten. Das ist nicht verursachergerecht und widerspricht deshalb wahrscheinlich auch unserer Verfassung.

Was den Einzelantrag Wehrli angeht, ist es so, dass der Bundesrat mit einem Zuschlag von 0,1 Rappen ausdrücklich einverstanden war; ich kann mich nun nicht im Namen des Bundesrates mit einer Erhöhung auf 0,2 Rappen einverstanden erklären. Wir müssen sehen, was eine solche Erhöhung bedeutet: Sie bedeutet immerhin, dass eine sehr grosse Summe - wir schätzen gegen eine Milliarde Franken - umverteilt würde und am Schluss die Stromkonsumenten der einzelnen Werke diese bezahlen müssten.

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