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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Herr Lustenberger hat es auf den Punkt gebracht: Diese Formulierung von Herrn Baader ist ein Gummiparagraf. Mit der Berufung auf wohlerworbenes Recht - das können sehr, sehr alte Bestimmungen sein - kann man jede Bestimmung in diesem Gesetz anfechten. Es handelt sich um eine Schlussbestimmung, die zu Rechtsunsicherheit führt und zu einem langen Verfahren, mit dem die auch in der Bundesverfassung geschützten Ziele bezüglich des natürlichen Wassers und des Gewässerschutzes eben ausgehebelt werden. Diese Schlussbestimmung trägt in keiner Weise zu einer Klärung der Gesetzgebung bei.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.