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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich habe im Eingangsvotum gesagt, dass dieses Gesetz beim Vollzug tatsächlich im Verzug ist; ich habe in diesem Sinne natürlich ein gewisses Verständnis für diesen Minderheitsantrag. Trotzdem beantragt Ihnen die Mehrheit der UREK-NR, mit der Festlegung einer Frist von 20 Jahren dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Warum?

Es ist wichtig, dass die geeigneten Projekte sinnvoll und eben auch wirtschaftlich angemessen entwickelt werden. Ebenso sind gerade Projekte, die Schwall und Sunk betreffen, möglichst mit neuen Konzessionären abzustimmen. Für diese Aufgabe ist eine Frist von 10 Jahren zu kurz bemessen, während eine Frist von 20 Jahren einen pragmatischen, vernünftigen Ansatz darstellt. Ebenso muss man festhalten, dass mit einer Zehnjahresfrist die Geldmittel, die wir einsetzen wollen, gerade bei Schwall und Sunk nicht ausreichen würden, was dann mindestens eine Verdoppelung auf 0,2 Rappen erfordern würde. Dies ginge zu weit, damit gefährdete die Minderheit letztlich auch einen austarierten Kompromiss, der es ermöglicht, dass überhaupt ein Gegenvorschlag zustande kommt.

Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der Kommission, die mit 17 zu 7 Stimmen so entschieden hat, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.