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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

Wenn wir uns vor Augen führen, welch kritische Bauvorhaben innerhalb der hier zu diskutierenden Zeit realisiert werden sollten, müssen wir uns alle eingestehen, dass die Zehnjahresfrist nicht realistisch wäre.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit. Die Frist von 10 Jahren scheint uns für die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen bei Schwall und Sunk sowie beim Geschiebehaushalt eindeutig zu kurz zu sein. Es gilt zudem zu bedenken, dass wir für die entsprechenden Sanierungsmassnahmen eine Abgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen haben. Diese 0,1 Rappen pro Kilowattstunde sollten während 20 Jahren erhoben werden, damit man alle Sanierungsmassnahmen finanzieren kann. Wenn nun aber die Frist auf 10 Jahre verkürzt wird, so müsste man konsequenterweise den Ansatz für die nächsten 10 Jahre auf 0,2 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Für die SVP ist diese zusätzliche Strompreiserhöhung in der heutigen, wirtschaftlich schwierigen Zeit eindeutig kontraproduktiv.

Ich erinnere hier nochmals an die in diesem Saal vor noch nicht einmal einem halben Jahr beschlossenen Massnahmen zur Senkung der aus dem neuen StromVG resultierenden Strompreiserhöhungen. Ich bitte Sie, Ihr Kurzzeitgedächtnis mindestens temporär kurz zu bemühen. Lehnen Sie diese unvernünftig kurze Umsetzungsfrist aus Gründen der Kostenkonsequenzen ab.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.