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Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

Frau Kollegin Fässler, mich erstaunt es natürlich schon, wenn Sie sagen: Es ist ja nur ein halbes Prozent, das hier herausgeholt werden könnte. Wenn wir jeweils von Solarenergie usw. sprechen, dann wird von Ihnen ein solches halbes Prozent praktisch so dargestellt, wie wenn es das Klima auf der Welt retten könnte. Man müsste hier auch ein bisschen die Verhältnismässigkeit wahren.

Die Minderheit I will, dass die Kantone die Mindestrestwassermengen nur noch bei Gewässern mit geringem ökologischem, touristischem und landschaftlichem Potenzial tiefer ansetzen können. Der Antrag ist durchschaubar. Es gibt nach links-grüner Denkweise in der Schweiz ja kaum einen Quadratmeter Land ohne ein ökologisches, touristisches und landschaftliches Potenzial. Somit wird es den Kantonen faktisch verunmöglicht, die Mindestrestwassermengen in Ausnahmefällen gemäss Artikel 32 tatsächlich tiefer anzusetzen. Ein grosser Schwachpunkt ist zudem, dass es völlig unklar ist, welche Gebiete ein geringes ökologisches, touristisches und landschaftliches Potenzial haben. Ich bin sicher, ich habe andere Ansichten, was diese Gebiete betrifft, als Kollege Girod oder eben Kollegin Fässler. Diese Gummibestimmung würde zu endlosen juristischen Streitereien Anlass geben und bestes Juristenfutter abgeben. Solch zeitraubende Selbstbeschäftigungsübungen gibt es gerade in diesem Bereich mehr als genug.

Die SVP ist klar der Ansicht, dass die Ausnahmen zur Flexibilisierung der Mindestrestwassermengen nicht noch weiter eingeschränkt werden sollen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag I abzulehnen.

Ich komme auch gerade zur Minderheit II: Die SVP befürwortet die Herabsetzung der Höhengrenze von 1700 auf 1500 Meter über Meer. Diese führt, wenn auch nur minimal, zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die [PAGE 651] Wasserkraftnutzung. Die Minderheit II möchte diese Verbesserung wieder rückgängig machen. Es ist schon erstaunlich, dass jede minime Erleichterung für die Wasserkraft aufs Schärfste bekämpft wird, obwohl auch diese Kreise dem Ziel der Erhöhung der Produktion von Strom aus Wasserkraft zugestimmt haben und obwohl wahrscheinlich auch diese Kreise jedes Jahr mehr Strom verbrauchen. Diese Haltung ist inkonsequent und kontraproduktiv. Mir persönlich ist auf jeden Fall Strom aus einheimischer Wasserkraft lieber als ausländisches Öl oder Kohlestrom.

Aus diesem Grunde empfiehlt die SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag II abzulehnen.