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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessen offenlegen. Zum einen gehöre ich seit fünfzig Jahren der Gilde der Fischerinnen an, und zum anderen bin ich Präsidentin der Schweizerischen Greina-Stiftung, die hinter dieser Initiative steht.

Was bedeutet ein Minimum? Ein Minimum ist das, was man nicht unterschreiten soll, sonst ist es kein Minimum. Wenn wir also von Mindestrestwassermengen sprechen, ist das das Minimum, und man meint damit eigentlich, dass man auch darüber gehen können sollte. Es ist das Gleiche wie bei Mindestlöhnen. Da kann man auch nicht sagen, wenn es irgendwie eine Gelegenheit gebe, gehe man darunter; aber man soll höher gehen können.

Mindestrestwassermengen, so, wie sie heute berechnet werden, sind Alarmwerte. Wenn weniger Wasser fliesst, dann ist etwas nicht mehr in Ordnung. Sie können das ja zum Beispiel im Sommer sehen, wenn Sie einem Bach entlanggehen, unterhalb einer Wasserfassung. Heute ist es so, dass 60 Prozent der Gewässer nach einer Wasserfassung noch ohne Wasser sind. Diese Initiative enthält hier den zentralen Punkt der Festlegung der Mindestrestwassermengen. Eigentlich haben wir einen Verfassungsauftrag, leider funktioniert die Umsetzung in den Kantonen noch nicht optimal. Das ist mit ein Grund, warum diese Initiative ergriffen wurde. Es geht hier um Nutzen und Schützen, wie schon mehrfach gesagt wurde. Wenn wir den Nutzen anschauen, sehen wir, dass es eben verschiedene Kreise gibt, die das Wasser nutzen. Es sind natürlich die Fischer, aber es ist auch der Tourismus. Der Tourismus lebt davon, dass in Bächen Wasser fliesst, und nicht davon, dass kein Wasser fliesst. Die Stromerzeugung ist selbstverständlich auch ein Punkt. Wenn Sie jetzt überlegen, ob Sie die Grenze, unterhalb der man solche Restwassermengen heruntersetzen kann, bei 1500 oder 1700 Metern setzen wollen, müssen Sie auch bedenken, dass es nicht nur darum geht, dass es in einem Gewässer Fische hat. Fische brauchen etwas zu fressen, und wenn Sie im Biologieunterricht nicht geschlafen haben, wissen Sie, dass es eine Nahrungskette gibt. In dieser Nahrungskette kommt etwas vor den Fischen, und diese Nahrung muss vorhanden sein. Deshalb ist es wichtig, zum Schutz der Flora und Fauna in den Gewässern, dass wirklich auch für andere, kleinere Organismen genügend Wasser da ist.

Wenn Sie sich einen Bach vorstellen, in dem 50 Liter Wasser fliessen, dann ist das ein langsames Plätschern. Wenn Sie da allenfalls noch weniger fliessen lassen wollen, dann haben Sie wirklich praktisch keinen Bach mehr, und das schadet der Tourismusbranche.

Jetzt hat Herr Leutenegger gesagt, wir müssten hier etwas für die Stormerzeugung tun. Lesen Sie, was in der Botschaft steht. Würde man dem Beschluss des Ständerates folgen, könnte man bis ins Jahr 2070 - ich glaube, von uns ist dann niemand mehr in diesem Saal - pro Jahr 100 bis 250 Gigawattstunden mehr Strom erzeugen. Das ist im Moment ein halbes Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Wasserkraft. Hier davon zu sprechen, man könne damit sehr viel herausholen, ist völlig falsch. Für dieses bisschen Strom sollten Sie keine Bäche opfern.

Deshalb empfiehlt Ihnen die SP-Fraktion, beim Einleitungssatz der Minderheit I zu folgen und dann den Antrag Landolt zu unterstützen. Herr Landolt hat sehr gut dargelegt, dass sich die Bäche in Fischgewässer und Stromgewässer teilen lassen. Da können Sie ohne Weiteres mitmachen. Sollten Sie den Antrag Landolt nicht annehmen, dann bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit II (Teuscher) zu folgen und bei der jetzigen Lösung mit 1700 Metern zu bleiben. Denken Sie daran: Über 1700 Metern gibt es viele Gewässer. All jene, die je im Engadin waren, kennen die Situation.