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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 31 Absatz 2 und vertrete die Minderheit.

Angesichts der energiewirtschaftlichen Ziele im Energiegesetz, mit denen bis 2030 eine Steigerung der Wasserkraftproduktion um 2000 Gigawattstunden gegenüber dem Stand im Jahr 2000 festgeschrieben worden ist - zu deren Aufnahme ins Gesetz haben Bundesrat und Parlament entscheidend beigetragen -, ist es schwer verständlich, wenn nun jede Verbesserung der Rahmenbedingungen abgelehnt wird, und sei sie noch so klein, wie im vorliegenden Fall. Wie im ganzen Gesetzesprojekt wird dem Verfassungsauftrag eines Ausgleichs zwischen Ökologie und Wassernutzung auch bei den Restwassermengen zu wenig Rechnung getragen; es wird einseitig der ökologische Aspekt betont.

Zur Klärung: Die Minderheit will an der starren und unflexiblen Formel zur Festlegung der Mindestrestwassermenge in Artikel 31 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes nicht rütteln, obwohl es auch dafür gute Gründe gäbe. Es ist aber störend, dass mit der heutigen Formulierung die in Artikel 31 Absatz 1 festgelegte Mindestrestwassermenge nach den im Gesetz aufgeführten Anforderungen in jedem Fall höher angesetzt werden muss. Im Gegensatz dazu ist in Artikel 32, wo die Ausnahmen für tiefere Mindestrestwassermengen geregelt sind, nur eine Kann-Formulierung enthalten. Aus Sicht der SVP müssen aber die Möglichkeiten zur Erhöhung und zur Herabsetzung der Mindestrestwassermengen gleichwertig sein. Deshalb sind beide Bestimmungen in eine Kann-Formulierung zu fassen.

Die bisherige Regelung ist starr und nimmt nur wenig Rücksicht auf lokale Begebenheiten. Die Kantone müssten die Mindestrestwassermengen erhöhen, auch wenn dies keinen entsprechenden gewässerökologischen Nutzen ergeben würde. Eine Kann-Formulierung hilft, dass vermehrt auf die spezifischen lokalen Verhältnisse Rücksicht genommen werden kann und dass die Vorschriften zur Mindestrestwassermenge nur dort zur Anwendung kommen, wo ein ökologischer Nutzen die Schmälerung der Nutzung der Wasserkraft rechtfertigt.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Minderheit zu folgen.

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