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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

In der Schweiz steigt trotz Effizienzmassnahmen die Stromnachfrage jährlich rund um 2 Prozent; im Jahr 2008 betrug die Steigerung sogar 2,3 Prozent, womit sie einen neuen Rekordwert erreichte. Die Gründe sind bekannt: grösserer Raumbedarf pro Einwohner, laufend mehr Stromanwendungen - denken wir beispielsweise an unsere neuen Computer, Handys oder ans Internet, an die vielen Wärmepumpen anstelle von Ölbrennern - und das Bevölkerungswachstum. Alleine im Jahr 2008 wuchs die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um 106 700 Personen; das entspricht in etwa der Einwohnerzahl der Stadt Winterthur. Auf der anderen Seite wird die Infrastruktur - die Produktions- und Netzanlagen - nicht entsprechend ausgebaut, im Gegenteil: Es harzt mit dem Ersatz und dem Ausbau der grossen, in den nächsten zwanzig Jahren altershalber zu ersetzenden Kapazitäten, namentlich jener der Kernkraftwerke. Eigentlich sollte es unser alleroberstes Ziel sein, unser Land mit möglichst viel und ausserdem mit möglichst günstiger Elektrizität zu versorgen. Die Schweiz muss deshalb dringend handeln. Für eine sichere und möglichst CO2-freie Stromversorgung brauchen wir genügend inländische Produktionskapazitäten. Eine grosse Abhängigkeit vom Ausland wäre bei einem Versorgungsengpass fatal für unser Land und unsere Wirtschaft. Auch alle Haushalte sind auf eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung angewiesen.

Das Problem ist erkannt, und vor einem Jahr hat der Bundesrat seine neue Energiestrategie verabschiedet. Er will die Energiepolitik auf vier Säulen abstützen: erstens Energieeffizienz, zweitens erneuerbare Energien, drittens Grosskraftwerke, viertens internationale Zusammenarbeit.

Im Bereich der erneuerbaren Energien ist das Parlament bereits aktiv geworden: Im Energiegesetz wurde bekanntlich definiert, dass bis ins Jahr 2030 zusätzlich 5400 Gigawattstunden aus erneuerbaren Energien produziert werden müssen, davon mindestens 2000 Gigawattstunden oder 37 Prozent aus Wasserkraft. Dieses Produktionsziel ist sehr ambitioniert. Zum Vergleich: Das neue Flusskraftwerk der Atel in Ruppoldingen produziert jährlich 115 Gigawattstunden. Das heisst, wir müssten mehr als siebzehn solche Kraftwerke realisieren, um das Produktionsziel zu erreichen.

Dies ist aber nur die halbe Wahrheit, denn die Anwendung der Restwasserbestimmungen im bisherigen Gewässerschutzgesetz bedeutet für die bestehenden Wasserkraftwerke eine weitere Einschränkung der Stromproduktion. In seiner Stellungnahme zur Motion 03.3096, "Gewässerschutzgesetz. Revision", erwähnt der Bundesrat, dass bis zur Erneuerung aller Wasserkraftkonzessionen etwa im Jahr 2070 die Auswirkungen der Bestimmungen über die Restwassermengen auf die Stromproduktion Mindererträge von 2000 Gigawattstunden pro Jahr zur Folge haben.

Vor diesem Hintergrund müsste man, um das Produktionsziel zu erreichen, die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft eigentlich verbessern. Stattdessen verschlechtert man sie kontinuierlich: Einerseits will der Ständerat die Wasserzinsen von 80 auf 110 Franken erhöhen; diese Steigerung um 30 Franken verursacht der Wasserkraft jährlich Mehrkosten von rund 150 Millionen Franken. Andererseits führt der vorliegende Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" zu weiteren Hürden für die Wasserkraft. Mit dieser Art des Umgangs mit unseren Wasserkraftressourcen werden wir die Ausbauziele nie erreichen.

Der Bundesrat hatte am 8. Juni 2007 beschlossen, die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Ein Grund für die Ablehnung war die Befürchtung, dass ein Gegenvorschlag die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft verschlechtern könnte. Leider liess sich der Ständerat erweichen und erzwang einen Gegenentwurf. Der vorliegende Gegenvorschlag des Ständerates bestätigt nun die Befürchtungen des Bundesrates. Die Schutzinteressen sind sehr stark gewichtet, die Nutzungsinteressen wurden hingegen kaum berücksichtigt. Diese einseitige Bevorzugung der Schutzinteressen wird die Wasserkraft weiter verteuern und das beschlossene Ausbauziel für die Wasserkraft infrage stellen. Besonders negativ ist die Forderung nach Massnahmen zur Verminderung von schädlichen Schwall- und Sunkwirkungen bei der Wasserkraftnutzung. Die Abflussschwankungen können nur mit starken Eingriffen in den Betrieb oder durch den Bau von teuren Regulierbecken unterhalb der Kraftwerke vermindert werden. Im Ständerat hat man sich grundsätzlich auf bauliche Massnahmen geeinigt. Diese Massnahmen sind sehr kostenintensiv.

Die SVP-Fraktion ist klar der Ansicht, dass der Gegenvorschlag diesen Namen nicht verdient. Wir lehnen ihn deshalb ab. Er ist zu teuer, und er verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft. Dies widerspricht dem vom Parlament beschlossenen Ausbauziel für die Wasserkraft. Es ist inkonsequent, einerseits ambitiöse Ausbauziele zu setzen und andererseits die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft stetig zu verschlechtern.

Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und Nichteintreten zu beschliessen.