Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-28
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative UREK-SR "Schutz und Nutzung der Gewässer" soll als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" dienen. Wenn wir heute über einen Gegenvorschlag diskutieren, müssen wir uns bewusst sein, dass die Volksinitiative eine Reihe reell existierender Probleme im Bereich unserer Gewässer aufgegriffen hat.
Im Volk ist es grossmehrheitlich nicht bestritten, dass der Zustand der Gewässer in der Schweiz weit davon entfernt ist, befriedigend zu sein. So befindet sich weniger als ein Viertel der 60 000 Kilometer Schweizer Gewässer in einem einigermassen natürlichen Zustand; die restlichen drei Viertel sind in ihrer Natürlichkeit mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Dies ist ein Faktum, welches von grossen Teilen unserer Bevölkerung, nicht zuletzt aufgrund der immer grösseren Bedeutung von Wasser, mit Sorge zur Kenntnis genommen wird. Die 160 000 Unterschriften der Initiative "Lebendiges Wasser" bestätigen diese Sorge.
In der Tat besteht ein gewisser Handlungsbedarf, diese Gewässer wieder in eine naturnäheren Zustand zu bringen. Die Renaturierung oder Revitalisierung steht dabei auch in einem direkten Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz. Ein revitalisiertes Gewässer mit weniger hohen Mauern vermag Hochwasserspitzen besser aufzufangen, was letztlich eine Senkung der Kosten für den Hochwasserschutz bedeutet.
Trotz der zu ergreifenden Massnahmen wollen wir aber keine Einbussen im Bereich der hochwertigen Wasserkraftnutzung zur Energieerzeugung in Kauf nehmen, denn das anvisierte Ziel einer Steigerung der Jahresproduktion aus Wasserkraft um 2000 Gigawattstunden bis im Jahr 2030 darf gemäss der beschlossenen Energiepolitik nicht nachteilig beeinflusst werden.
Dafür sollen anstelle von betrieblichen Einschränkungen geeignete bauliche Massnahmen getroffen werden, welche die geforderten Revitalisierungen ohne Einbussen in der Energieproduktion verwirklichen lassen. Die parlamentarische Initiative "Schutz und Nutzung der Gewässer" kann mit den von der UREK vorgeschlagenen Ergänzungen die Anliegen und Forderungen der verschiedenen Interessengruppen berücksichtigen und im Sinne eines Kompromisses ein echter und praktikabler Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" sein.
Das Prinzip des Gegenvorschlages sind der Schutz und die Nutzung der Gewässer. Im Gegenvorschlag sind fünf Arten von Massnahmen vorgesehen. Vier davon gehen in Richtung Schutz, und nur eine geht in Richtung Nutzung. Der Gegenvorschlag enthält sogar bessere und besser umsetzbare Vorschläge als die Volksinitiative. Beispielsweise sieht er nicht nur die Revitalisierung der Gewässer vor, sondern er regelt auch deren Finanzierung. Die Renaturierung der Gewässer ist ein Generationenprojekt. Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes - seit 1992 ist diese Aufgabe gemäss dem Gewässerschutzgesetz den Kantonen übertragen - sind die Kantone, wie es die seit 17 Jahren gemachten Erfahrungen zeigen, nicht imstande, diese Aufgabe während 50 bis 60 Jahren wahrzunehmen. Mit der Aufteilung der Kosten gemäss dem Gegenvorschlag werden die Massnahmen für alle Beteiligten tragbar. Dies bezieht sich sowohl auf die 50 Millionen Franken für die Finanzierung der in direktem Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung stehenden Korrekturen bei Schwall und Sunk und beim Geschiebehaushalt als auch auf die rund 40 Millionen aus der Bundeskasse sowie die 20 Millionen aus den Kantonskassen.
Die Belastung des Hochspannungsnetzes mit 0,1 Rappen pro Kilowattstunde für die Massnahmen betreffend Schwall und Sunk sowie Geschiebehaushalt ist verkraftbar. Das sehen wir, wenn wir feststellen, dass in Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung von ganz anderen Preissteigerungen die Rede war - und dies ohne konkrete Gegenleistung.
Die Kantone werden nun verpflichtet, die seit Langem fälligen Massnahmen der Renaturierung und Revitalisierung anzugehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dafür konkrete Programme mit zeitlichen Vorgaben notwendig sind. Eine Kann-Lösung, wie sie in Artikel 38a Absatz 2 von der Mehrheit vorgeschlagen wird, führt nicht zum Ziel. Wenn die Kantone verpflichtet sind, die Gewässer zu revitalisieren, und der Bund dafür einen Teil der Mittel zur Verfügung zu stellen hat, muss eine entsprechende Planung und Konkretisierung verlangt werden.
Die Flexibilisierung der Restwassermengen-Regelungen bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial ist sinnvoll und leistet einen Beitrag, wenn es darum geht, das Ziel der Erhöhung der Stromerzeugung aus Wasserkraft zu erreichen. Bauliche statt betriebliche Massnahmen zur Verminderung der Problematik von Schwall und Sunk tragen zu einem gewissen Teil dazu bei und sind gleichzeitig eine wichtige Massnahme zur Regelung des Geschiebehaushaltes.
Die Forderung der Landwirtschaft, dass der für die Revitalisierung ausgeschiedene Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gelten soll und dass für die extensive Nutzung dieser Flächen und bei Überschwemmungsschäden Abgeltungen entrichtet werden sollen, ist in Anbetracht der durch die Revitalisierungsmassnahmen in Anspruch genommenen Agrarflächen berechtigt.
Die auf mehrere Partner aufgeteilte Finanzierung der Massnahmen ermöglicht eine konkrete und langfristig gesicherte Umsetzung des Generationenprojektes. Denken wir daran: Die Revitalisierung unserer Gewässer wird auch einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Hochwassergefahren leisten, was aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen nicht unbedeutend ist.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Vorlage. Sie wird für Eintreten stimmen und der Mehrheit der Kommission folgen. Zu den einzelnen Artikeln wird sie noch Stellung nehmen.
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