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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Sie sehen, dass hier ein Minderheitsantrag vorliegt. Der Entscheid zugunsten des Antrages der Mehrheit ist mit 7 zu 6 Stimmen gefallen.

Es ist klar zu unterstreichen, dass die Darlehen des Bundes für Wasserkraftwerke mit nichtamortisierbaren Investitionen nach Absatz 1 dazu dienen sollen, die von den neuen Rahmenbedingungen des Elektrizitätsmarktgesetzes hart getroffenen Wasserkraftwerke überlebensfähig zu machen. Bei den Darlehen nach Artikel 25bis Absatz 1bis geht es darum, in Ausnahmefällen Darlehen zur Erneuerung zu gewähren, wenn diese eine ökologische Ausrichtung aufweist. Es handelt sich dabei klar um eine Bestimmung mit Verfassungsgrundlage; der Artikel stützt sich auf die Umweltschutzartikel in der Verfassung. Die Darlehen zur Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke werden deshalb nur ausgerichtet, "sofern die Massnahmen: a. die Umweltqualität spürbar verbessern; und b. den Landschaftsschutz sowie den qualitativen und quantitativen Gewässerschutz nicht beeinträchtigen". Die Mehrheit hat sich für diesen Absatz 1bis entschieden.

Dabei ist festzuhalten, dass die Mittel in den jeweiligen Budgets einzustellen sind und der Kontrolle des Parlamentes damit nicht entzogen werden.