Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Ich spreche zu Absatz 2. Hier geht es um die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums; es geht hier nicht um die Erhaltung der Fruchtfolgefläche oder um die Nichtanerkennung der Fruchtfolgefläche im Gewässerraum. Die Einhaltung der Vorgaben des Sachplans Fruchtfolgeflächen wird auch in Artikel 38a verlangt und ist eigentlich nicht bestritten. Es geht hier also wirklich darum, dass der Gewässerraum naturnah gestaltet wird.
Bei der naturnahen Gestaltung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Gewässerräume eigentlich ein regelrechter Biodiversitäts-Hotspot sind. Hier leben auf rund einem Prozent der Landfläche mehr als die Hälfte aller einheimischen Pflanzenarten. Hier entsteht also wirklich eine grosse Hebelwirkung bezüglich Biodiversität, wenn wir naturnaher gestalten. Es ist auch wichtig, dass wir entlang der Gewässer einen Raumstreifen schaffen, in dem sich auch die Tierwelt bewegen kann. Das wird gewährleistet, indem wir hier, wie das auch der Ständerat vorgesehen hat, eine naturnahe Gestaltung vorsehen.
Ich bitte Sie deshalb, bei der Fassung des Ständerates zu bleiben und für die Bewirtschaftung des Gewässerraums den Begriff "naturnah" festzuhalten.