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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Es bestand eigentlich im Verlaufe der Diskussion über das Elektrizitätsmarktgesetz in diesem Rat stets Einigkeit darüber, dass die Wasserkraft durch die Marktöffnung vorübergehend unter Druck gerate und deshalb zu fördern sei. Die Vertreter der Gebirgskantone haben auch stets darauf hingewiesen, dass für sie die Erneuerung eigentlich viel wichtiger sei als das Problem der NAI.

Herr Büttiker hat auf die Abstimmung vom 24. September 2000 hingewiesen. Diese Abstimmung gilt es politisch zu würdigen; das ist eine Tatsache, da bin ich einverstanden. Aber diese Würdigung kann doch nicht einfach darin bestehen, dass das Abstimmungsresultat gleichermassen wie ein Urteil qualifiziert wird, dem materielle Rechtskraft erwächst.[PAGE 811] Was will ich damit sagen? Ich bin damit einverstanden, dass man das Abstimmungsresultat so interpretiert, dass das Volk gesagt hat: Wir wollen die Wasserkraft nicht durch neue Abgaben fördern. Aber das Volk hat nicht gesagt: Wir sind gegen die Förderung der Wasserkraft.

Wir sind jetzt im Differenzbereinigungsverfahren. Ich möchte doch darauf hinweisen, dass der Nationalrat Absatz 1bis mit immerhin 94 zu 53 Stimmen zugestimmt hat. Herr Büttiker, es geht hier nicht um Subventionen, sondern wie bei Absatz 1 um Darlehen, darüber hinaus um Darlehen, die nur mit restriktiver Zurückhaltung gewährt werden können. Wenn heute auch von Herrn Büttiker gesagt wurde, man müsse doch zunächst die Grössenordnungen kennen, über die man rede, so möchte ich auf das Postulat unserer Kommission hinweisen, mit dem ja gerade vom Bundesrat eine Auslegeordnung verlangt wird. Diese hat unter anderem auch aufzuzeigen, in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Rahmen entsprechende Investitionen anfallen. Diese Darlehenspositionen werden dann im jährlichen Voranschlag einzubauen sein, und wir haben dann wiederum die Möglichkeit, über diese Kredite zu befinden.

Darum bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.