Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Den Revitalisierungen kommt im Gewässerschutz eine grosse Bedeutung zu. Viele Bäche und Flüsse sind heute in ein enges Korsett gezwängt und können so ihre Funktion als Lebensraum nicht mehr richtig wahrnehmen.
Der Ständerat beauftragt die Kantone mit Artikel 38a, die Planung für eine Revitalisierung der Gewässer anzugehen. In den kommenden Jahren sollen die Gewässer, die verbaut sind - das ist ein Viertel der Gewässer in der Schweiz -, revitalisiert werden; das heisst, ihnen soll wieder Leben eingehaucht werden.
Die grüne Fraktion ist hier ganz klar für eine Planungspflicht der Kantone - und nicht für die unverbindliche Kann-Formulierung der Kommissionsmehrheit. Revitalisierungen sind in der Bevölkerung sehr populär. Drei Viertel der Leute haben sich kürzlich in einer Umfrage für eine Revitalisierung und für eine Aufwertung der Fliessgewässer ausgesprochen. Das sollte auch Herr Wasserfallen zur Kenntnis nehmen, wenn er vom Gewässerschutz und vom Einbezug der Bevölkerung spricht. Wenn die vorliegende Gesetzesrevision ein valabler Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" sein will, dann müssen wir den Wunsch der Bevölkerung nach einer Revitalisierung unserer Gewässer im Gegenvorschlag umsetzen. Das kann aber nur erreicht werden, wenn die Kantone vom Bund her verpflichtet werden, hier vorwärtszumachen. Deshalb unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Bäumle.
Hingegen lehnt die grüne Fraktion den Antrag der Minderheit Schibli ab. Was heisst schon: "Die Kantone tragen zur Revitalisierung von Gewässern bei"? Wir Grünen unterstützen ganz konkrete Revitalisierungen. Deshalb wollen wir auch, dass die Kantone diese Aufgabe ernst nehmen. [PAGE 658]
Ich komme nun zum Antrag Wasserfallen. Herr Wasserfallen hat bereits in der Eintretensdebatte versucht - und bei der Begründung seines Antrages hier noch einmal -, einen Gegensatz zwischen Revitalisierungen und Hochwasserschutz zu konstruieren. Herr Wasserfallen, Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen: Einen solchen Gegensatz gibt es nicht. Revitalisierungsprojekte sind heute mehrheitlich Hochwasserschutzprojekte. Auch im Wasserbau ist man heute der Überzeugung, dass der zu enge Gewässerraum Ursache für viele Überschwemmungen ist. Deshalb verfolgt man heute auch im Wasserbau die Philosophie "mehr Raum für Fliessgewässer". Von daher ist es nicht erstaunlich, dass wir hier beim Gewässerschutzgesetz von "Revitalisierungen" und nicht von "Hochwasserschutz" sprechen. Ich kann Sie versichern, Herr Wasserfallen, im Wasserbaugesetz wird kein Gegensatz zwischen Hochwasserschutz und Revitalisierungen konstruiert.
Ich bitte Sie also, den Antrag Wasserfallen abzulehnen, weil er einen Widerspruch zwischen zwei berechtigten Anliegen konstruiert, den es einfach nicht gibt.