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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Die Gegenüberstellung der verschiedenen Deliktskategorien sowohl nach schweizerischem Recht als auch nach dem Rahmenbeschluss der Europäischen Union dient der Transparenz und der Anwendungsfreundlichkeit. Wir haben es soeben gehört: Der Europäische Haftbefehl, an den dieser Rahmenbeschluss anknüpft, gilt für die Schweiz nicht; er ist hier nicht anwendbar. Deshalb ist es notwendig, dass wir die Straftaten nach schweizerischem Recht jenen nach europäischem Recht gegenüberstellen. Das bedeutet für die Praktiker, die mit diesem Gesetz werden arbeiten müssen, eine Erleichterung.

Dieser Anhang dient der Transparenz und auch einer höheren Rechtssicherheit, weshalb ich Sie im Namen einer grossen Mehrheit - der Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen - bitte, dieser Mehrheit zu folgen und Anhang 1 so zu belassen, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird.

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