Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

In Absatz 1 steht, dass Informationen nach diesem Gesetz alle Arten von Daten umfassen, die bei Strafverfolgungsbehörden vorhanden sind. Dies ist eine generelle Formulierung; es heisst denn auch "vorhanden sind" und nicht, in welcher Form sie verwendet werden oder woher sie genau kommen.

Die Kommissionsminderheit stellt den Antrag, dass es sich hier nur um jene Daten handeln solle, die später, wenn es so weit kommen sollte, im Strafverfahren verwendet werden. Unsere Strafverfolgungsbehörden haben nämlich sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene - das müssen wir immer auch berücksichtigen - nachrichtendienstliche Informationen in ihren Datenbanken. Das sind alles Daten, die sicher nicht einfach so weitergeleitet werden können, schon gar nicht automatisch. Wir kommen dann in Artikel 7 nochmals hierauf zurück. Mit unserem Antrag möchten wir sicherstellen, dass die Datenmenge auf jene Fälle eingeengt wird, die tatsächlich zu einer Strafverfolgung führen könnten.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.