Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28
Wortprotokoll
Wir beantragen hier in Absatz 3 eine Ergänzung. Wir haben bei der Eintretensdebatte unsere generellen Bedenken über diesen Informationsaustausch ausführlich dargelegt. Mit dieser Vorlage wird unseres Erachtens der Schutz der Privatsphäre wie auch der Schutz von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen systematisch ausgehebelt. Die Artikel 1 bis 6 der Vorlage sind derart umfassend und generell formuliert, dass zwingend mehr Vorbehalte angebracht werden müssen, und zwar nicht in allgemeiner Form, sondern konkret bei einzelnen Artikeln. Im Sinne der Rechtssicherheit müssen alle möglichen Schutzmassnahmen für die verfassungsmässig garantierten Rechtsgüter getroffen werden. Immer wieder wird im Kommentar betont, dass sich der genaue Umfang der Zusammenarbeit nach nationalem Recht bestimmt. Wenn das so ist, dann können wir überall bei den entsprechenden Artikeln Vorbehalte anbringen, weil ja dann das nationale Recht gelten soll.
In diesem Sinne möchte die Minderheit einen Vorbehalt nicht nur bezüglich des Rechtshilfegesetzes anbringen, sondern konkret bezüglich wichtiger nationaler Gesetzgebungen. Dies betrifft das Strafgesetzbuch, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Bankengesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor. Es scheint uns wichtig, dass diese Ergänzungen hier in Absatz 3 gemacht werden. Es ist wichtig, dass wir überall, wo wir das können und wo das notwendig ist, Vorbehalte und Ergänzungen anbringen, nämlich die Vorbehalte, dass eben nationales Recht Vorrang hat, wie es eben auch die Frau Bundesrätin vorhin mehrmals betont hat.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.