Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Der vorliegende Entwurf des Spezialgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Der Entwurf regelt den erleichterten polizeilichen Informationsaustausch und entspricht, wie gesagt wurde, weitgehend geltendem Recht. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass die seit dem Beitritt im Dezember 2008 auch für die Schweiz geltenden Bestimmungen in diesem Bereich zu generell sind. Konkret: Säumige Partnerstellen können mit den geltenden Koordinationsregeln zu wenig dazu verpflichtet werden, die gestellten Informationsgesuche schnellstmöglich zu behandeln.
In den Jahren 2005 und 2006 wurde der Rahmenbeschluss, der dieser Vorlage zugrunde liegt, von der EU und von den assoziierten Staaten Norwegen, Schweiz und Island in den gemischten Ausschüssen des Rates beraten. Die Schweiz konnte dabei erfolgreich darauf hinwirken, dass die von ihr vorgebrachten Änderungsvorschläge in den Rahmenbeschluss aufgenommen wurden. Allerdings sind die von der Schweiz eingebrachten Änderungen möglicherweise schon bald obsolet, da es sich unter anderem um Vorbehalte bezüglich Steuerhinterziehung und Bankgeheimnis handelt.
Die Vorlage will wie gesagt vor allem die zuständigen Behörden im ganzen Schengen-Raum nachdrücklich verpflichten, ihre Koordinationspflicht gewissenhaft und innert nützlicher Frist wahrzunehmen. Unbestritten ist, dass der Erfolg bei der Verfolgung komplexer Schwerstkriminalität - und um diese geht es - entscheidend von der Effizienz der internationalen Polizeikooperation abhängt. Skeptisch beurteilt die grüne Fraktion aber vor allem die Pflicht zum spontanen Informationsaustausch, wie er im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen wird. Darüber müssen wir diskutieren, und die Grünen werden deshalb auf die Vorlage eintreten und sind bereit, diese Diskussion zu führen.
Der Effizienzsteigerung steht auf der anderen Seite der Datenschutz gegenüber. Es stellt sich die Frage, ob das vorliegende Spezialgesetz über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden den rechtsstaatlichen Garantien der Datenschutz-Gesetzgebung von Bund und Kantonen genügt. Der Rahmenbeschluss Datenschutz auf europäischer Ebene soll weitgehend unserem Datenschutzgesetz entsprechen. Diese Vorlage wird uns aber erst noch vorgelegt werden müssen. Es ist uns also heute nicht möglich zu prüfen, ob diese Entsprechung tatsächlich der Fall ist. Die grüne Fraktion bedauert das sehr, und sie fragt den Bundesrat an, warum die Vorlage über den Datenschutz nicht gleichzeitig mit dem Gesetz über den Informationsaustausch vorgelegt werden konnte. Bei der Detailberatung in der Kommission für Rechtsfragen war der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte dabei, aber das Resultat war trotzdem nicht wirklich überzeugend, nicht zuletzt deshalb, weil es schon allein an den personellen Ressourcen fehlt.
Die grüne Fraktion steht also der Vorlage skeptisch, um nicht zu sagen sehr skeptisch, gegenüber. Ebenso zurückhaltend fällt auch die Würdigung der Vorlage im erläuternden Bericht aus: Es bleibe abzuwarten, ob die erhoffte Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden tatsächlich erreicht werde, und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses gestalte sich nicht nur für die Schweiz, sondern auch in den anderen Schengen-Staaten äusserst vielschichtig und komplex.
Wie gesagt, wird die grüne Fraktion eintreten, sich dann aber in der Gesamtabstimmung grossmehrheitlich der Stimme enthalten.