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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Artikel 10 des Schengen-Informationsaustausch-Gesetzes legt gesetzlich die Art der Formulare fest, mittels derer Informationsersuchen gestellt oder beantwortet werden. Die Minderheit möchte diese Bestimmung streichen, mit der Begründung, dies könne auch im erwähnten Handbuch für die Praxis geregelt werden. Man kann sich in der Tat die Frage stellen, ob diese Formularvorschrift auf der richtigen Normstufe geregelt ist. Allerdings ist auch klar, dass das Parlament keinen Einfluss darauf nehmen kann, wenn die Art der Formulare nur im Handbuch für die Praxis geregelt wird. Formulare sind für den Informationsaustausch in der Praxis sehr wichtig, da so die Prozesse klar geregelt sind und sichergestellt wird, dass gerade beim spontanen Informationsaustausch keine mündlichen Auskünfte erteilt werden. Es macht deshalb Sinn, diese Bestimmung in Artikel 10 SIAG zu regeln.