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Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, der Initiative keine Folge zu geben. Unser politisches System ist austariert und hat sich im Laufe der Zeit sehr, sehr differenziert entwickelt. Die Unüberprüfbarkeit der Bundesgesetze entstammt vornehmlich dem föderalistischen Prinzip: Entweder man erlaubt der gesamten gerichtlichen Gewalt die Überprüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen, oder alle Behörden werden verpflichtet, die Gesetze anzuwenden. Die Schweiz hat sich im föderalistischen Aufbau für Letzteres entschieden.

In diesem System sind Bundesgesetze nichts anderes als - man kann es so deklarieren - eine Konkretisierung von Verfassungsrecht. Unsere spezielle Regelung ist Ausdruck der stärkeren Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip, denn bekanntlich braucht auch jedes rechtsstaatliche Prinzip eine demokratische Legitimation. Diese demokratische Legitimation nimmt der Souverän selbst vor. In bestimmten Fragen wird sie an das Parlament oder an den Bundesrat delegiert. Unserer Meinung nach darf die Souveränität des Volkes durch keine Instanz beschnitten werden, ausser wir würden unser System auf den Kopf stellen.

Ich erinnere daran - der Kommissionssprecher hat es bereits erwähnt -, dass der Bund nur jene Aufgaben zu erfüllen hat, die gemäss Bundesverfassung dem Bund aufgetragen werden. Unabhängig davon, wie viel ihm übertragen wird, tragen gemäss unserer Staatsstruktur die Kantone und Gemeinden nach wie vor die Hauptlast der Aufgaben und Kompetenzen. Gerade die Aufgaben und Kompetenzen auf Kantons- und Gemeindeebene können vom Bundesgericht denn auch überprüft werden. In unserem föderalistischen Aufbau haben wir auf Bundesebene denn auch keine rechtliche Normenhierarchie; wir haben höchstens eine "politische Normenhierarchie", falls man dem so sagen kann. Da die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht in dieses föderalistische System passt, lehnen wir von der Minderheit jedes Ansinnen ab, eine solche, in welcher Form auch immer, einzuführen.

Ich bitte Sie daher, dieser Initiative keine Folge zu geben.