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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich vertrete meinen Minderheitsantrag, der lautet, die Vorlage sei nicht zurückzuweisen. Materiell meine ich Nichteintreten, aber man sagt mir, das sei gar nicht möglich. Ich bitte die Frau Präsidentin nachher um eine Rechtsbelehrung. Ich sage jedenfalls ganz klar: Mein Antrag heisst, der Nationalrat soll an seinem bisherigen Beschluss, auf diese Vorlage nicht einzutreten, festhalten. Macht er das, ist sie vom Tisch. Ich bin der Meinung, der Ständerat hat letztlich unrechtmässig gehandelt. Er hätte nämlich gar nicht zurückweisen dürfen, sondern er hätte sich nur zur Frage des Nichteintretens äussern dürfen. Dann hätte der Ball wieder zum Nationalrat zurückgespielt werden müssen, und der Nationalrat hätte ein zweites Mal entscheiden müssen. Insofern haben wir eine verkorkste Rechtslage, aber das Ziel, um das es materiell geht, bleibt das gleiche.

Diese Vorlage bringt nichts, diese Vorlage braucht es nicht, und diese Vorlage ist persönlichkeitsrechts- und datenschutzrechtswidrig. Wir sind konfrontiert mit dem "grossen Lauschangriff". Der "grosse Lauschangriff" meint, dass Personen gewissermassen bis ins Badezimmer hinein überwacht werden dürfen, ohne - fünfmal unterstrichen: ohne! - dass gegen sie ein konkreter Verdacht in Bezug auf eine strafbare Handlung vorliegen würde. Begreifen Sie endlich, wovon wir sprechen! Wir besprechen heute keine Vorlage der Verbrechensbekämpfung. Wir behandeln nicht eine Vorlage, bei der es darum geht, dass ein Verdacht auf eine strafbare Handlung oder auf eine strafbare Vorbereitungshandlung besteht und dann eine Überwachung nötig ist. Die ist nämlich heute schon möglich: Das Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gibt diese Möglichkeit in Kombination mit den Strafprozessordnungen der Kantone und bald des Bundes, genau wie auch das Gesetz über die verdeckte Ermittlung. Aber heute will der Bundesrat gewissermassen einen Freipass für den "grossen Lauschangriff", damit nach völlig unklaren Kriterien Personen überwacht werden können, von denen man annimmt, sie könnten in irgendeiner Weise mit irgendeiner irgendwann einmal möglicherweise verübten Straftat in Verbindung stehen. Es geht mit der Datenbeschaffung auf Vorrat mithin in die Intimsphäre der einzelnen Bürgerinnen und Bürger hinein.

Nun sagen der Ständerat und die Mehrheit der Kommission des Nationalrates, dass dies grundrechtskonform ausgestaltet werden müsse. Viel Glück, Herr Bundesrat, viel Glück, Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie das nämlich grundrechtskonform ausgestalten wollen, dann nützt Ihnen dieses Gesetz gar nichts. Das ist ja genau die Crux: Eine grundrechtskonforme Lauschangriffsvorlage ist nicht herstellbar. Deswegen wollen wir auch keine Rückweisung. Es gibt eben keinen tolerierbaren "kleinen Lauschangriff", denn letztlich bleibt ein Lauschangriff ein Lauschangriff.

Kolleginnen und Kollegen der SVP, es war ein heroischer Tag, als wir zusammen für Nichteintreten auf diese Vorlage votierten. Inzwischen habe ich aber das Gefühl, dass Sie das nur deshalb gemacht haben, weil damals Bundesrat Schmid hier vorne sass. Das heisst, Ihnen geht es eigentlich nicht um die Vorlage, sondern Ihnen geht es um den Bundesrat und die Bundesrätin, welcher bzw. welche die Vorlage betreut. Was macht die SVP, sobald Herr Maurer da sitzt? Sie will die Vorlage zurückweisen. Was sie gestern sagte, gilt heute nicht mehr, obwohl sich materiell, in der Ausgangslage, kein "My" geändert hat. Beweisen Sie heute, dass Sie keine Umfallerpartei sind, sondern dass Sie zu Ihrem Wort von gestern stehen und für Nichteintreten stimmen, im Sinne des Antrages der Minderheit und im Sinne der folgenden Rechtsbelehrung der Präsidentin.

Vischer Daniel · Nationalrat · 2009-04-28 | Lexipedia | Lexipedia