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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2009-04-28

Wortprotokoll

Vorab möchte ich Herrn Vischer danken, der mir für diese Vorlage Glück gewünscht hat. Ich glaube, das ist tatsächlich notwendig.

Ich glaube, es ist richtig, wenn wir diese Vorlage in einen etwas grösseren Zusammenhang stellen. Der Rat hat im Anschluss an 09/11, diesen Terrorakt in New York, vom Bundesrat eine Änderung des Gesetzes gewünscht, um solche Vorkommnisse in der Schweiz möglichst frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Der Bundesrat hat in der Folge nichts anderes gemacht, als die Vorstösse, die vom Parlament überwiesen worden waren, umzusetzen und die entsprechende Vorlage zu erarbeiten. Von dieser sprechen wir heute.

Nun hat der Zeitgeist etwas geändert; man steht nicht mehr unter dem Druck der damaligen Terrorsituation. Die Begeisterung ist etwas zurückgegangen, wenn man dem so sagen darf. Die Vorlage ist seither sozusagen auf der Achterbahn. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat ursprünglich Eintreten und Rückweisung beschlossen. Der Rat hat dann überraschend beschlossen, nicht einzutreten. Der Ständerat - Sie haben es gehört - hat Eintreten und Rückweisung beschlossen. Das, meine ich, ist eine Art Kompromissvorschlag des Ständerates, der diese Vorlage so will, der aber eigentlich dem Nationalrat die Gelegenheit geben möchte, den gleichen Beschluss zu fassen.

Was heisst es, wenn Sie die Vorlage zurückweisen? Aufgrund der bisherigen Diskussion hier im Nationalrat ist klar, dass die Vorlage so nicht einfach wieder vorgelegt werden kann. Die Punkte, die Sie kritisiert haben - in den Medien und hier im Rat spielte ja die Frage des sogenannten Lauschangriffs die entscheidende Rolle -, sind vielmehr auch ein Auftrag, im Falle einer Rückweisung dieses Geschäft noch einmal sorgfältig zu prüfen und Ihnen allenfalls Varianten vorzuschlagen, wie es umgesetzt werden könnte. Auf der einen Seite stehen die Bedürfnisse der Sicherheitsdienste und anderer Institutionen sowie auch die Forderungen des Ständerates, die eine Verbesserung der jetzigen Situation wollen. Auf der anderen Seite ist klar, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger möglichst gut und umfassend geschützt werden muss. Das ist eine Interessenabwägung, die in diesem Gesetz vorzunehmen ist. Sie haben den Akzent aufgrund der ersten Diskussion in diesem Rat so gesetzt, dass die persönliche Privatsphäre hoch zu gewichten und dies im Gesetz auch so zu berücksichtigen ist.

Der Spielraum ist nicht unendlich gross. Aber im Falle einer Rückweisung, das kann ich Ihnen versichern, würden wir diesem Punkt noch einmal unsere Aufmerksamkeit schenken. Auch die Frage der Verfassungsmässigkeit werden wir in einer Zusatzbotschaft sicher noch einmal erläutern und Ihnen darlegen, was uns dazu führt, dass wir meinen, die Vorlage sei verfassungskonform. Es kommt dazu, dass wir bei einer Rückweisung zwei neue Punkte in dieses Gesetz einbauen können: Das eine ist eine Empfehlung Ihrer Geschäftsprüfungskommission, die im Zusammenhang mit der Personensicherheitsüberprüfung im Fall Nef Verbesserungen fordert, um diese Personensicherheitsüberprüfung sicherer zu machen. Das kann hier, in diesem Gesetz, eingebaut werden und gehört auch hier hinein. Der zweite Punkt, der bei dieser Überarbeitung berücksichtigt werden könnte, ist die erfolgte Zusammenführung der Nachrichtendienste, des DAP einerseits und des Strategischen Nachrichtendienstes andererseits; das haben Sie ja mit dem ZNDG so beschlossen. Das ist eigentlich hier noch nicht abgebildet, und wir könnten diesen Punkt bei einer Überarbeitung hier ebenfalls aufnehmen.

Insgesamt wäre es also, glaube ich, ein guter Kompromiss, wenn Sie dem Beschluss des Ständerates folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen würden. Wir hätten dann die Gelegenheit, Ihre Bedenken aufzunehmen, die neuen Aspekte einzubringen und Ihnen die Vorlage zur Begutachtung noch einmal zuzustellen. Uns ist klar, dass der Interessenkonflikt bleibt: auf der einen Seite Sicherheit und Prävention und auf der anderen Seite der Schutz der Privatsphäre. Hier muss ein Ausgleich gefunden werden. Dazu braucht es - um zum Anfang zurückzukommen - tatsächlich auch etwas Glück.

Ich meine, dass das Bedürfnis nach dem Schutz der Bevölkerung tatsächlich vorhanden ist. Auch wenn diese Terrorakte gerade nicht mehr über den Bildschirm flimmern, ist die Terrorgefahr nicht kleiner geworden. Wir haben weniger Mittel als das europäische Ausland, um hier rechtzeitig einzugreifen. Mit einer Vorlage, die ausgewogen ist, würden Sie hier unseren Sicherheitsdiensten gleich lange Spiesse geben. In dem Sinne bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zu folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir Ihre Bedenken aufnehmen, entsprechend verarbeiten und Ihnen eine grundlegend überarbeitete Fassung zukommen lassen werden. Wir würden uns dazu auch die notwendige Zeit nehmen und die entsprechenden Gespräche führen. Denn auch wir haben kein Interesse daran, dass eine neue Vorlage erneut scheitert. Wir möchten dann eigentlich eine Basis, die eine Mehrheit findet und folglich mitgetragen wird.

In dem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie dem Beschluss des Ständerates folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen.