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AB 96597

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Nach den formellen Fragen und den etwas unpräzisen Begrifflichkeiten und nachdem nun wieder die Eintretensfrage in den Vordergrund gestellt wurde, möchte ich an die Adresse der Herren Vischer und Sommaruga noch einmal festhalten: Wenn man es sich richtig überlegt, erkennt man, dass das Verfahren, wie wir es jetzt vorschlagen, das korrekte Vorgehen ist.

Es gilt, Folgendes zu beachten: Der Nationalrat hat Nichteintreten beschlossen, damit ist das Geschäft für uns zum Ersten erledigt. Danach geht es an den Ständerat. Der Ständerat hat aufgrund der Gleichberechtigung beider Kammern nach dem Parlamentsgesetz wieder die vollen Rechte, das heisst, er kann einen Beschlussentwurf nach den Artikeln 74ff. behandeln. Er kann Eintreten und Detailberatung oder eben Rückweisung beschliessen. Der Ständerat hat sich jetzt für die Rückweisung entschieden. Das ist wie ein neuer Aspekt in der Behandlung der Vorlage. Dann folgen wir wiederum dem Parlamentsgesetz, und zwar Artikel 87. Was passiert, wenn ein Rat eine Vorlage an den Bundesrat zurückweist? Auch das ist im Gesetz klar geregelt. Der Rückweisungsbeschluss geht nämlich an den anderen Rat - das wären jetzt wir -, wie wenn es sich um ein neues Geschäft handeln würde. Wenn wir nicht zustimmen, dann kann der Ständerat an seinem Beschluss festhalten; er kann sich mit der Rückweisung also durchsetzen. Wenn wir zustimmen, kommt es ebenfalls zur Rückweisung. Wenn der Ständerat nicht an seinem Rückweisungsbeschluss festhält, ist das Ganze gestorben.

Wie geht es dann weiter? Für uns stellt sich die Eintretensfrage wieder, aber nicht im jetzigen Zeitpunkt. Die Vorlage wird vom Bundesrat neu bearbeitet. Er macht eine Zusatzbotschaft, die dann zur Detailberatung an den Ständerat geht, der ja Eintreten beschlossen hat. Das Ergebnis der [PAGE 676] Beratung kommt dann wieder zu uns. Dann haben wir die volle Prüfungsfreiheit. So ist es meines Erachtens klar.

Zur Bemerkung von Frau Haller: Meines Erachtens hat sie das richtig interpretiert. Der Rückweisungsbeschluss, den wir heute fassen, folgt inhaltlich dem, was der Ständerat beschlossen hat, das heisst, er beinhaltet diese sechs Aufträge. Insbesondere die Grundrechtskonformität ist zu überprüfen. Entsprechend wird der Bundesrat genau zu diesen sechs Punkten im Detail Stellung nehmen müssen.

Also nochmals: Die Mehrheit der Kommission hat sich für die Rückweisung ausgesprochen, die Minderheit dagegen.