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Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-29

Wortprotokoll

Hier geht es um Folgendes: Mit der Ausnahmebestimmung von Artikel 4a Absatz 2 wird die Konsumentensicherheit mit Füssen getreten. Stellen Sie sich vor, die Migros hätte in ihren Regalen Produkte mit einer Kundeninformation ausschliesslich in griechischer Sprache. Diese Verwässerung der Anforderungen dürfen wir auf keinen Fall zulassen. Wenn jemand etwas in die Schweiz importieren will, soll er sein Produkt gefälligst mit verständlichen und korrekten Informationen versehen. Alles andere ist eine Täuschung des Konsumenten.

Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

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