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Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-29

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, es ist Ihnen sicher bekannt, dass bei einem Produkt, das in Griechenland auf den Markt kommt, gewisse Essenzialien auf Griechisch angeschrieben sein müssen. Der Verwendungszweck und namentlich die Warnhinweise müssen in der ganzen EU in der Landessprache angeschrieben sein. Was haben wir da vorgesehen? Seit dem Zeitalter Cotti müssen wir die Warnhinweise ja auch auf Italienisch anbringen. Das ist sinnvoll: Entweder müssen Warnhinweise in den Sprachen abgefasst sein, die die Konsumenten verstehen, oder dann kann man sie - auch auf Deutsch und Französisch - abschaffen. Was ist da vorgesehen?