Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2009-04-29
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Artikel 16a trägt den Titel "Grundsatz", und es ist auch der Grundsatz, über den wir heute sprechen; es ist der zentrale Punkt. Wenn man der Minderheit Schelbert folgen würde, könnte man auch auf die ganze Übung verzichten. Denn es geht ja hier gerade darum, dass es möglich sein soll, in der Schweiz auch Produkte zuzulassen, die in einem EU-Land zugelassen sind, ohne dass alle diese technischen Handelshemmnisse, die heute bestehen, überwunden werden müssen, damit so ein Produkt überhaupt eingeführt werden kann.
Ich verstehe deshalb die Minderheit sehr gut, denn ihr Antrag stimmt mit dem Nichteintretensantrag überein. Das ist insoweit kohärent. Aber wenn wir hier einen Schritt vorwärts und erst recht keinen Rückschritt machen wollen, dann dürfen wir diese Minderheit nicht unterstützen. Es ist nämlich heute schon so, dass wir bei uns auch Produkte aus dem nichtharmonisierten Bereich der EU finden. Frau Bundesrätin Leuthard hat in der Kommission einige Beispiele genannt; Sie finden auch Beispiele in der Botschaft. Wenn wir hier also diesem Minderheitsantrag zustimmen würden, so würden wir gegenüber heute sogar Rückschritte machen.
Wichtig ist, dass es ja auch eine Ausnahmenliste gibt - Sie finden sie in der Botschaft auf Seite 7321 -, die in der Verordnung untergebracht werden soll. Ich hätte mir gewünscht, dass jene, die mit diesem Prinzip nicht einverstanden sind, sich dort eingebracht hätten. Dann hätte man allenfalls über weitere Ausnahmen diskutieren können. Es gab ja zu Beginn eine Riesenliste. Warum man das nicht getan hat und jetzt sagt, man wolle eigentlich überhaupt keinen solchen Austausch, ist mir unverständlich.
Wo ich grosses Verständnis habe, das ist in der Frage der landwirtschaftlichen Produkte. Dass die SP-Fraktion den Antrag Parmelin trotzdem ablehnen wird, hat damit zu tun, dass seine Ängste berücksichtigt wurden, und zwar in den Artikeln 16c ff. Dort gibt es jetzt einen speziellen Abschnitt, der "2. Lebensmittel" heisst. Darin sind die bestehenden Ängste über Qualitätsnachteile usw. aufgenommen.
Es ist auch so, dass wir den Antrag Parmelin so nicht aufnehmen könnten, weil dann zu dem, was in Artikel 16c steht, ein Widerspruch entstünde. Man müsste dann auch Artikel 16c anpassen, Herr Parmelin. Das müssten Sie vielleicht einmal nachlesen; es passt nicht zusammen. Aber Sie brauchen auch keinen anderen Antrag zu stellen, weil die Probleme für die Landwirtschaft tatsächlich erkannt und aufgenommen worden sind. Zusätzlich müssen Sie bedenken, dass für alle Zulassungen auch die Marktüberwachung eingeführt wird; es wird auch bei anderen Produkten, nicht nur bei landwirtschaftlichen, sehr hilfreich sein, dass wir nichts zulassen, was z. B. gesundheitsschädigend oder ähnlich sein könnte.
Ich möchte Sie vonseiten der Landwirtschaft deshalb bitten, dem Minderheitsantrag nicht zuzustimmen.
Wir werden mit diesem Gesetz über die technischen Handelshemmnisse im Bereich der Landwirtschaft jetzt nichts ändern. Es ist heute so - und ich finde das richtig -, dass die Schweizer Landwirtschaft im Vergleich zu gewissen anderen Ländern grössere Ansprüche erfüllen muss. Verglichen mit vielen anderen Ländern sind die Qualitätsstandards bei uns höher. Aber das wollen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Landwirtschaft; die Konsumentinnen und Konsumenten sind auch bereit, dafür mehr zu bezahlen, und der Staat entrichtet dafür Direktzahlungen; das wird abgegolten. Daran wird nichts geändert. Schwierigkeiten - das gebe ich zu - wird die Landwirtschaft dann bekommen, wenn es um ein Freihandelsabkommen bzw. um die WTO geht. Dann geht es um Grenzschutz. Aber das ist hier gar nicht die Frage. Wenn Sie also Angst vor einem Abbau des Grenzschutzes haben: Das trifft hier nicht zu; das ist hier nicht der Fall.
Ich bin dem Ständerat und auch unserer Kommission dankbar, dass sie in Artikel 16c für die Landwirtschaft Ausnahmen gemacht haben. Es geht hier auch darum, dass der Konsument oder die Konsumentin hinsichtlich der Qualität, die sie oder er kaufen will, eine Wahlfreiheit hat. Das gilt für alle Produkte. Wenn Sie jetzt Angst haben, es kämen Produkte von schlechterer Qualität in die Schweiz, dann gebe ich Ihnen zu bedenken, dass die Konsumentinnen und Konsumenten von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch machen können, und ich gehe davon aus, dass sie diese auch sinnvoll nutzen werden. Wichtig ist für mich der Gesundheitsschutz. Es darf nichts eingeführt werden, was unsere Gesundheit in irgendeiner Art und Weise touchieren könnte. Dafür, meine ich, ist in diesem Gesetz, aber auch im nächsten Gesetz, im Produktesicherheitsgesetz, ausführlich gesorgt.
Zum Schluss: Der Angst, dass die Schweizer Bevölkerung Produkte schlechterer Qualität kaufen würde, kann mit einem guten Mittel begegnet werden: Kämpfen wir gemeinsam für bessere Löhne. Das geht jetzt vor allem an die von rechts her Ablehnenden: Kämpfen Sie für bessere Löhne, für mehr Kaufkraft, dann können unsere Leute auch die teureren, qualitativ hochstehenderen und in der Schweiz produzierten Produkte kaufen.