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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist eines der wichtigen Instrumente im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Deshalb tritt die SP-Fraktion ganz klar für Eintreten ein, und sie lehnt die Rückweisungsanträge ab.
Sie ist schon erstaunlich, die Koalition, die gegen Eintreten ist: Es sind nämlich die Vertreter der SVP und der Grünen, also die Gleichen, die bereits am 6. Dezember 1992 den Beitritt der Schweiz zum EWR zu Fall brachten. Die Konsequenzen dieser Politik kennen wir alle: ein Wachstumsrückstand für die Schweiz, der autonome Nachvollzug von zig Gesetzen, überhöhte Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten und für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse ist die notwendige Folge der Ablehnung des EWR. Dass nun ausgerechnet diese Nein-Koalition das Gesetz zu Fall bringen will, ist politisch und wirtschaftlich nicht zu verantworten.
Die SP kämpft für die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten und deshalb seit Jahren auch gegen die Hochpreisinsel Schweiz, denn dass die Schweiz eine Hochpreisinsel ist, belastet nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch die produzierende Wirtschaft. Die Gründe sind vielfältig: Es sind Zölle, es sind auch Vertikalabsprachen, und es sind eben auch unterschiedliche technische Vorschriften. Deshalb muss das Cassis-de-Dijon-Prinzip rasch eingeführt werden, und das geht nur mit der Einseitigkeit. Das wird sich preissenkend auswirken, zum einen durch vermehrten Wettbewerb, zum anderen durch den Wegfall unterschiedlicher Produktionsvorschriften und wiederholter Prüfungen. Das Seco beziffert den Einfluss unterschiedlicher technischer Vorschriften auf die Preise in der Schweiz und damit das Preissenkungspotenzial mit 10 bis 25 Prozent, bei einzelnen Produkten mit bis 60 Prozent. Die Schweiz importiert Waren im Wert von 139 Milliarden Franken aus der EU; davon werden nach der Revision 81 Prozent nicht mehr durch solche Vorschriften behindert werden. Das Einsparungspotenzial für die Schweiz wird auf rund 2 Milliarden Franken geschätzt.
Das Gesetz sieht auch Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und der Umwelt vor. Zum einen haben wir bei den Lebensmitteln explizit eine Bewilligungspflicht für die Einfuhr; zum anderen sind durch die Ausnahmeregelung in Artikel 16a Absatz 2 bestimmte Produkte zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen. Ich behaupte, dass die Prüfung dieser Ausnahmeregelung mit grösster Sorgfalt erfolgte. Es fanden umfangreiche interne Abklärungen statt. Ich denke, dass wir es richtig machen, wenn wir die Ausnahmeregelung so belassen, wie sie jetzt im Gesetz vorgesehen ist.
Wer hier im Saal suggeriert, der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten oder die Qualität würden abnehmen, der sieht die Schweiz mit einer allzu rosa gefärbten Brille; dieser Blick durch die rosa Brille grenzt in vielen Fällen geradezu an Selbstüberschätzung. Bereits heute kaufen Tausende, wenn nicht Hunderttausende von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten Produkte im EU-Raum ein, zum Beispiel im grenznahen Ausland - Produkte, die nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip im Verkehr sind.
Zudem sollten wir auch die Relationen nicht ganz aus den Augen verlieren. Im EU-Raum leben 490 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten, und in der Schweiz sind es etwa 7 Millionen. Auch in der EU leben und überleben sie - Sie schütteln den Kopf, Herr Kaufmann. Ich darf Sie darauf hinweisen: Der Konsumentenschutz ist in der EU wesentlich stärker ausgebaut als in unserem Land. Hier können wir der EU einiges nachmachen.
Geltend gemacht wurde dann auch, das Cassis-de-Dijon-Prinzip würde zur Inländerdiskriminierung führen. Zum einen ist festzustellen, dass eigentlich kein wirklich nennenswertes Produkt dafür genannt werden konnte; genannt wurde einzig Cementit. Zum anderen haben wir in der WAK die Diskriminierung der inländischen Produzenten noch massiv abgebaut, indem es ihnen nun möglich ist, nach den technischen Vorschriften der EU bzw. eines EU-Landes zu produzieren. Wir haben auch die Bewilligungspflicht aufgehoben. Einfacher kann man es wahrscheinlich nicht machen. Hingegen beseitigt das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse eine weitere Benachteiligung, eine bestehende Diskriminierung der schweizerischen Exporteurinnen und Exporteure, indem die Produktionskosten in der Schweiz gesenkt werden. Damit stelle ich fest: Volkswirtschaftliche Überlegungen sprechen ganz klar für die Vorlage. Sie führt zu tieferen Konsumentenpreisen und tieferen Produktionskosten. Das stärkt die Kaufkraft und den Wirtschaftsstandort.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu den Rückweisungsanträgen: Dass ein Antrag ausgerechnet vom geschätzten Kollegen Rennwald kommt, einem überzeugten Europäer, erstaunt doch sehr. Denn der Rückweisungsantrag stärkt ausgerechnet den Bilateralismus. Zum Rückweisungsantrag der Minderheit II (Kaufmann): Herr Kaufmann würde ihn besser zurückziehen, denn einfacher kann man das Verfahren ja nicht ausgestalten. Die Inländerdiskriminierung ist vollständig beseitigt, indem die Ausrichtung auf die Produktionsvorschriften eines EU-Landes möglich ist. Ich weiss also nicht, was Herr Kaufmann noch mehr will.
Wir stimmen selbstverständlich auch dem Produktesicherheitsgesetz zu. Es ist eine langjährige Forderung der Konsumentinnen und Konsumenten, hier eine horizontale, einheitliche Regelung zu machen und damit die Verantwortlichkeiten für die Qualität der Produkte klar festzulegen. Sie liegt bei den Produzentinnen und Produzenten. Wir danken Ihnen, wenn Sie auch hier zustimmen.