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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2009-04-29

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat in der vergangenen Frühjahrssession die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse behandelt und den Entwurf des Bundesrates mit einigen Änderungen gutgeheissen hat, behandeln wir als Zweitrat jetzt ein Geschäft, welches gerade in der heutigen Zeit willkommene wirtschaftliche Effekte herbeiführen kann. Ich nehme es deshalb vorweg: Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage, und zwar unterstützen wir die Fassung, die von der Kommissionsmehrheit verabschiedet wurde.

Kern der Vorlage - wir haben es gehört - ist die autonome Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz, das heisst, die Anwendung dieses Prinzips durch die Schweiz hat bestimmte Einfuhren aus der Europäischen Gemeinschaft und dem Europäischen Wirtschaftsraum zur Folge. Es geht also um Produktevorschriften, die, wenn immer möglich, vereinheitlicht werden sollen, um teure Anpassungsverfahren zu vermeiden. Experten des Bundes haben berechnet, dass mit den nun vorgeschlagenen Massnahmen eine volkswirtschaftliche Wirkung in der Grössenordnung von einem halben Prozent unseres Bruttoinlandproduktes erzielt werden kann; dies entspricht rund 2 Milliarden Franken. In der Kommission wurden diese Zahlen sehr stark hinterfragt und teilweise als falsch taxiert; ich möchte diese Diskussion nicht weiterführen. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass ich es auch schon begrüssen würde, wenn die Ersparnis dank dieses neuen Gesetzes nur halb so gross wäre.

Rein intuitiv überzeugen die Ausführungen des Bundesrates. So leuchtet doch ein, dass mehr Produktevorschriften und mehr Bewilligungsverfahren auch Mehrkosten bedeuten, und diese Kosten werden von den Unternehmen über den höheren Preis direkt auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt. Dieser Mechanismus ist Teil unserer Hochpreisinsel Schweiz. Die Gesetzesvorlage bewirkt nun, dass in Zukunft viel mehr Produkte ohne diese Anpassungsmehrkosten bezogen werden können. Neu werden statt wie bisher über 50 Prozent nur noch knapp 20 Prozent der Warenimporte von technischen Handelshemmnissen betroffen sein bzw. dadurch behindert werden. Unsere Unternehmen können somit eine viel grössere Zahl an Produkten günstiger einkaufen und damit auch die eigenen Produktionskosten senken. Eine solche Vorlage hat, wie eingangs angetönt, in der jetzigen Konjunktursituation deshalb eine grosse Bedeutung.

Selbstverständlich haben wir auch die Nachteile, die aufgrund der neuen Regelung entstehen, gut überlegt und ausdiskutiert. Wir sind aber zum Schluss gekommen, dass die Vorteile der Vorlage klar überwiegen.

Viel kritisiert wird die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Wie wir wissen, wird deshalb sogar die Rückweisung der Vorlage verlangt. Auch wenn ich der Erste bin, der meint, man müsse der EU jederzeit die Stirn bieten, so muss ich sagen, dass wir uns schlicht nicht in einer Position befinden, in der diese Forderung Sinn macht. Die EU verfügt über 400 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Erwarten Sie wirklich, dass in diesem Umfeld unsere Normen, also die Schweizer Standards, akzeptiert werden und sich durchsetzen? Aus meiner Sicht ist eine Verhandlungslösung eine Illusion. Die jetzt zur Diskussion stehende Regelung entspricht der Entscheidung des Ständerates. Aus Sicht unserer Fraktion ist diese Lösung gut. Sie ermöglicht es der Schweiz, Ausnahmen, von denen der Bundesrat im letzten Jahr einige beschlossen hat, weiterzuführen. Es gibt somit keine über alle Länder hinweg gültige Generalvereinbarung.

Zur Inländerdiskriminierung: Es wurde moniert, dass Schweizer Produzenten, die ausschliesslich für den Binnenmarkt produzierten, gegenüber ihren Konkurrenten im EU-Raum diskriminiert würden, weil diese ihre Produkte plötzlich ohne Schweizer Bewilligungsverfahren auch in der Schweiz anbieten können. Zudem wurden Sorgen im Hinblick auf die Qualität geäussert. Entscheidend ist hier aber einzig, dass keine neuen Bewilligungsverfahren ... (Remarque intermédiaire de la présidente: S'il vous plaît, Monsieur Gysin, je vous prie de terminer, parce que votre temps de [PAGE 703] parole est écoulé.) Je n'ai pas encore parlé pendant cinq minutes. Ich füge mich aber selbstverständlich der Aufforderung der Präsidentin, hier meine Ausführungen zu beenden.

Unsere Fraktion ist mit der Linie der Kommissionsmehrheit einverstanden. Wir bitten Sie, bei den Abstimmungen jeweils die Variante der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu unterstützen.