Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Im Namen der Grünen beantrage ich, auf die Vorlage 08.054 nicht einzutreten. Die Gründe sind die folgenden:
Erstens soll diese Neuerung einseitig eingeführt werden. Während sich der Schweizer Markt für Produkte aus diesen Ländern öffnet, ist dies umgekehrt für Produkte aus der Schweiz nicht in derselben Weise der Fall. Das unterstützen wir nicht, das Risiko von wettbewerbspolitischen Nachteilen ist uns zu gross. Die Gegenseitigkeit ist für uns eine Bedingung, die erfüllt werden muss. Wir unterstützen deshalb auch den Rückweisungsantrag der Minderheit I (Rennwald). Für die Grünen wird Kollege Alec von Graffenried diesen Aspekt näher beleuchten.
Zweitens sind wir auch verhandlungstaktisch nicht einverstanden. Die Schweiz könnte diese weitere Öffnung ihres Marktes für die Produzenten aus EU- und EWR-Ländern in Verhandlungen gegen anderes ins Spiel bringen. Sie gibt hier quasi ein Pfand gratis aus der Hand.
Das dritte wichtige Argument ist die Gefahr der Senkung von Qualitätsstandards. Nach Artikel 16a des Gesetzentwurfs dürften Produkte, die den schweizerischen technischen Vorschriften nicht entsprechen, trotzdem in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, wenn sie in der EU oder in einem EWR-Land rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind. Das heisst: Künftig dürften jene Produkte mit dem untersten Level irgendeines EU- oder EWR-Landes in der Schweiz in Verkehr gebracht werden und zu den hier hergestellten Produkten in Konkurrenz treten. Das kann natürlich für die inländischen Produzenten Probleme schaffen.
Die Kommission des Nationalrates beantragt nun eine Lösung, der zufolge der inländische Produzent auf Anfrage der Behörden nur noch nachweisen können muss, dass die Produktion nach den Normen irgendeines EU- oder EWR-Landes erfolgt. Das bedeutet, dass künftig für die inländische Produktion nur noch die Vorschriften mit dem in der EU niedrigstmöglichen Standard verbindlich vorgeschrieben sind. Damit stehen wir Grünen vor einem Dilemma: Wir wollen die inländischen Produzentinnen und Produzenten nicht diskriminieren, wir wollen aber auch kein Normendumping. Ich [PAGE 705] sage es auch als Grüner: Die Wettbewerbssituation wird solchem Dumping Nahrung geben. Es ist mehr als nur zu bezweifeln, ob das für den Produktionsstandort Schweiz gut ist.
Gegenüber der Bevölkerung wird mit dem Argument geworben, mit der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips könne die Kaufkraft um 2 Milliarden Franken gesteigert werden. Wir glauben nicht daran, jedenfalls nicht an eine Steigerung dieses Ausmasses - von den kaufkraftmindernden Auswirkungen des Lohndrucks ganz abgesehen. Ein guter Teil der Preisunterschiede rührt nicht von der Produktion her, sondern davon, dass hierzulande andere Bedingungen herrschen, sei es bei den Liegenschaften- und Mietpreisen, sei es beim Agrarschutz, sei es anderswo. Im Weiteren ist zu beachten, dass keine Verpflichtung für die Importeure besteht, die günstigeren Preise weiterzugeben. Es ist gut möglich, dass ein guter Teil des verbleibenden Vorteils in ihren Taschen landet. Ob die Kaufkraft tatsächlich in einem spürbaren Mass gesteigert würde, halten wir deshalb für fraglich.
Zum Schluss noch dies: In der Haltung von uns Grünen zu dieser Vorlage sehe ich keinen Widerspruch zu unserer generellen europapolitischen Haltung. Aus dieser lässt sich keine Verpflichtung ableiten, sich freiwillig den Nachteilen einer einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auszuliefern. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip hat auch institutionelle Inhalte. Diese sind hier ausgeblendet. Es ist eben so: Die europäische Integration war und ist das Ergebnis eines Prozesses von Verhandlungen und nicht das Ergebnis von einseitigen Handlungen. Ich denke, es wird so bleiben.
In diesem Sinn bitten wir Sie, dem Minderheitsantrag auf Nichteintreten zu folgen.
Was das Produktesicherheitsgesetz angeht, spreche ich nur für die Fraktion der Grünen: Wir Grünen sind erstens dafür, dass der Geltungsbereich ausgedehnt wird. Zweitens wird mit der Neuformulierung des Inverkehrbringens ein höherer Grad an Verantwortlichkeit namentlich bei den Importeuren festgemacht, was wir ebenfalls begrüssen. Drittens schliesslich sind wir auch damit einverstanden, dass die Behörden mehr Kompetenz zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit erhalten.
Wir beantragen deshalb, auf diese Vorlage einzutreten.