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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2009-04-29

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-04-29

Wortprotokoll

Ich mache zuerst ein paar Ausführungen zum Produktesicherheitsgesetz. Der Handel mit verschiedensten Produkten ist zunehmend auch grenzüberschreitend und wird immer globaler. Dieser Handel mit Importprodukten aus aller Welt birgt auch die Gefahr, dass vermehrt gefährliche Waren in die Schweiz importiert werden. In den vergangenen Jahren mussten immer mehr Produkte aus Sicherheitsgründen vom Markt genommen werden. Es braucht daher eine enge internationale Zusammenarbeit auf der Basis eines einheitlichen Instrumentariums, damit man koordiniert und gemeinsam auf gefährliche Produkte aufmerksam wird und diese aus dem Markt entfernen kann. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, anstelle des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten das vorgesehene Produktesicherheitsgesetz zu schaffen. Ziel dieses Gesetzes ist eine Angleichung der Vorschriften an die Richtlinien der EG über die allgemeine Produktesicherheit, was wir alle als sinnvoll erachten.

Die Hersteller von Produkten können sich mit dem neuen Gesetz immer nach dem gleichen Sicherheitsstandard richten, ob sie nun für den Schweizer Markt oder für den Wirtschaftsraum der EG produzieren. Sie können damit ihre Produktehaftungsrisiken im In- und Ausland minimieren. Der Mehraufwand für die Berücksichtigung zweier unterschiedlicher Sätze von Produktesicherheitsvorschriften fällt weg. Die Hersteller können damit Produktionskosten senken. Auch die europäischen Hersteller von Produkten, welche ihre Produkte nach den europäischen Sicherheitsvorschriften produzieren, müssen beim Export ihrer Produkte in die Schweiz keine unterschiedlichen Schutzniveaus berücksichtigen, was den Zugang zum schweizerischen Markt erleichtert und auch den Wettbewerb belebt. Diese Angleichung der Sicherheitsvorschriften für verschiedene Produkte ist sinnvoll. Sie trägt zur verbesserten Sicherheit der Produkte bei und schafft klare Vorgaben für die Hersteller der Produkte. Das Produktesicherheitsgesetz ist im Interesse aller.

Die BDP-Fraktion wird darauf eintreten und das Gesetz unverändert unterstützen. Wir unterstützen auch die Kommissionsmotion der WAK-SR zur Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit.

Zum Schluss muss ich Ihnen klar sagen, dass ich als Landwirt der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips nicht zustimmen kann. Die Schweiz öffnet damit die Grenzen für ausländische Billigimporte im Nahrungsmittelbereich. Wir Schweizer Produzenten erhalten aber die Möglichkeit nicht, Produkte zu exportieren, die nach Schweizer Normen hergestellt wurden. Das ist ungerecht; wir haben damit im EU-Markt nicht gleich lange Spiesse wie unsere Kolleginnen und Kollegen im EG-Raum. Darum kommt für mich nur die gegenseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips infrage. Ich werde daher auf die Vorlage 08.054 nicht eintreten und unterstütze auch die Rückweisungsanträge der Minderheiten I (Rennwald) und II (Kaufmann).