Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-29
Wortprotokoll
Ich vertrete die SVP-Fraktion, die mehrheitlich gegen die Vorlagen ist, und zwar aus folgenden Gründen: Sicher sind wir hier im Saal auch Konsumenten, und alle lieben tiefe Preise. Vergessen Sie aber nicht, dass die meisten Konsumenten in diesem Land auch Arbeitnehmer sind. Zurzeit - das hat auch schon bei den Parallelimporten eine grosse Rolle gespielt - sehen wir vom politischen Bern aus nur immer den Konsumenten, und wir überbieten uns darin, wie wir die Preise senken können. Auch ich bin absolut für liberale Märkte, für Wettbewerb; aber die Grundsatzfrage, die sich hier stellt, ist: Zu welchem Preis geschieht dies? In vielen Vorlagen kann der Preis zu hoch sein und negative Einflüsse auf unsere Arbeitnehmer haben. Ich erinnere Sie daran, dass wir bei den Parallelimporten genau die gleiche Diskussion geführt haben. Auch da ging es nur um die Frage, welche Fraktion die besseren Ideen hatte, um noch tiefere Preise anzubieten. Der Skandal bestand darin - dazu stehe ich heute noch -, dass man schlussendlich die Pharmabranche ausgeklammert hat, während man den Rest der Schweizer Wirtschaft der ganzen Geschichte überlässt.
Heute geht es um das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Auch hier stellt sich die Frage: Was bringt das wirklich? Und was kostet das schlussendlich? Wenn Sie sich einmal den Geltungsbereich anschauen, wenn Sie sich anschauen, für welche Produkte es wirklich anwendbar ist, sehen Sie: Der Bereich ist verschwindend klein. Ich habe schon grosse Mühe, wenn uns vorgerechnet wird, wir würden 2 Milliarden Franken pro Jahr sparen oder 80 Prozent der Güter würden neu dem Cassis-de-Dijon-Prinzip unterliegen. Wenn ich dann sehe, was alles ausgeklammert wird - Maschinen, Haushaltgeräte, Lebensmittel usw. -, dann habe ich grösste Mühe, diese 80 Prozent irgendwie zusammenzukriegen.
Frau Leutenegger Oberholzer hat wieder einmal das Hohelied der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz gesungen. Ich bitte Sie, auch zu berücksichtigen, dass wir in der Schweiz Gott sei Dank auch über ein sehr hohes Lohnniveau verfügen. Gerade im Einzelhandel sind die Lohnkosten halt ein kostentreibender Faktor. Das sollte man in solchen Diskussionen ehrlicherweise auch immer einbeziehen.
Zur einseitigen Einführung: Ich glaube, das ist der Hauptpunkt der Kritik. Wenn wir dieses Prinzip einseitig einführen, erbringt die Schweiz einmal mehr eine Vorleistung und kriegt an und für sich nichts oder sehr wenig dafür. Wir haben keine oder nur eine sehr geringe Vereinfachung. Unsere Wirtschaft muss nach wie vor für 27 EU-Staaten Zulassungen erwirken.
Zum Geltungsbereich, in dem das Cassis-de-Dijon-Prinzip zum Zuge kommt, gehört der Textilbereich. Ich kann Ihnen aus meiner unternehmerischen Praxis ein kleines Beispiel dazu erzählen, wie das bei den Textilien abläuft: Wir gehen mit Stoffen, mit Bezugsstoffen für Sitze oder Innenverkleidungen, in 27 EU-Staaten durch Zulassungsprozesse betreffend Brandschutz! Jetzt können Sie schon sagen, das werde dann wieder ausgeklammert, das sei ein Spezialgebiet, aber dann haben wir wieder einen grossen Teil verscherzt. Gerade im Bereich Bezugsstoffe für Sitze - für die Luftfahrt, für Busse und Schienenfahrzeuge - hat die Schweiz sehr gute Unternehmungen; eine, die Lantal in Langenthal, ist ganz in der Nähe. Es gibt in der EU 27 verschiedene Brandschutznormen. Für jeden Auftrag in der EU gehen wir mit der ganzen Innenverkleidung bei der Empa durch den Zulassungsprozess. Dieses Problem ist nicht gelöst. Da stellt sich natürlich für mich als Unternehmer, der drei Viertel seines Umsatzes im Ausland generiert, schon die Frage: Was bringt denn schlussendlich eine einseitige Einführung? Wir vollziehen einmal mehr etwas in der Hoffnung, dass es irgendwo wieder etwas bringt. Leider Gottes muss ich sagen, dass ich das nicht sehe.
Eine andere Situation besteht bei der Firma Aebi. Sie wissen, ich bin auch bei Aebi Aktionär. Wir haben einen neuen Transporter eingeführt. Da hat die Schweiz bei der Zulassung des Aebi-Transporters anders entschieden als bei jenem unserer internationalen Konkurrenten. Wir können eine tiefere Höchstgeschwindigkeit umsetzen als unsere [PAGE 709] Konkurrenten im Ausland. Dieses Problem können wir auch hier im Saal oder auf dem Verordnungsweg lösen. Dafür brauchen wir nicht das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Also auch hier stellt sich schon die Frage, was das bringt.
Als drittes Beispiel erwähne ich die Fensterscheiben für Züge. Fensterscheiben von Zügen, die in Deutschland zehntausendfach eingesetzt sind, sind in Österreich nicht zugelassen. Auch hier gehen wir als Exporteur wieder durch ein Zulassungsverfahren. Auch dieser Bereich ist nicht betroffen. Jetzt frage ich Sie: Wo kommen diese 80 Prozent her, und wie wollen wir schlussendlich das Geld wirklich einsparen, das entscheidend ist?
In Bezug auf die Bewilligungsverfahren hat der Bundesrat ja vorgeschlagen, dass wir, wenn wir öffnen und alle diese 27 EU-Normen akzeptieren, jederzeit ein Bewilligungsverfahren für die Schweizer Wirtschaft vorsehen können, vor allem für die KMU, die für den Schweizer Markt produzieren. Es hat zu Recht Kritik hervorgerufen, dass dieses Bewilligungsverfahren in der Markteinführung zu zeitlichen Verzögerungen führt und dass ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Jetzt müssen Sie sich aber die Konsequenz daraus vorstellen. Ein bulgarischer Hersteller liefert nach bulgarischen Normen in die Schweiz. Der Schweizer Produzent für den Schweizer Markt muss jetzt gezwungenermassen - das nehme ich einmal an - aus Kostengründen auf diese bulgarische Norm umstellen. Es braucht gemäss Änderung der WAK unseres Rates kein Bewilligungsverfahren mehr. Aber akzeptiert das unser Konsument, dass sein Schweizer Lieferant dann plötzlich nach einer solchen Norm produziert? Da gebe ich Herrn Schelbert Recht: Es besteht die Gefahr einer Nivellierung nach unten. Was das unter Umständen für den Schweizer Lieferanten bedeutet, können Sie sich ausmalen: Er verliert Marktanteile. Ich bin nach wie vor der Meinung - das ist auch jene der Mehrheit unserer Fraktion -, dass die Vorlage in der jetzigen Fassung noch nicht ausgegoren ist und noch nicht wirklich eingeführt werden kann.
Die Einseitigkeit ist - ich habe es bereits erwähnt - ein wichtiger Punkt. Dann stellt sich die Frage, warum wir jetzt plötzlich auf unilaterale Verträge wechseln sollen, nachdem wir bisher immer auf dem bilateralen Weg marschiert sind. Der Geltungsbereich ist relativ klein. Ich stelle nochmals diese 80 Prozent aller Importe und die 2 Milliarden Franken infrage, die jährlich eingespart werden sollen. Vergessen Sie ferner den Arbeitnehmer nicht; es wird immer nur vom Konsumenten gesprochen.
Zur Inländerdiskriminierung: Ich habe es gesagt: Das Bewilligungsverfahren, das einen Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Industrie bedeutet hätte, ist weg. Aber mit der jetzigen Vorlage besteht die Gefahr einer Nivellierung nach unten. Ich bin mir nicht sicher, ob der Schweizer Konsument ein Produkt eines Schweizer Produzenten akzeptiert, der nach irgendwelchen Normen produziert. Auch hier: Denken Sie an den Wettbewerb! Wir müssen in erster Linie für unsere Wirtschaft, speziell für unsere KMU, schauen.
Zum Zugang zu den EU-Märkten: Ich glaube, mit den bilateralen Verträgen haben wir das, was wir brauchen. Hier eine Vorleistung zu erbringen in der Hoffnung, dass wir irgendwann in der Zukunft wieder auf bilateral wechseln könnten, ist, glaube ich, relativ naiv.
Ich bitte Sie daher, diese Vorlage zurückzuweisen.