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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2009-04-29

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-29

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten. Ich hatte bereits im letzten Winter festgehalten, dass unsere Fraktion einem Ausgleich der kalten Progression positiv gegenübersteht. Nur beim Wie und beim Wann unterscheiden wir uns, das haben wir vorhin von Herrn Schneider-Ammann gehört.

Wir hätten uns in der Tat gewünscht, dass auch die Familienbesteuerung im gleichen Rhythmus vorangetrieben worden wäre. Konkret hiesse das, dass wir seit zehn Jahren eine Familienbesteuerung hätten und dass mittelständische Familien effektiv entlastet wären. Die ersten Untersuchungen des Bundesamtes bzw. der Steuerverwaltung datieren von 1997: Bis heute ist nichts geschehen. Ich komme auf diesen Punkt noch einmal zurück.

Vereinfacht lässt sich das Phänomen der kalten Progression durch die progressiven, starren Steuersysteme, verbunden mit der Inflation, erklären. Von meinem Vorredner haben Sie einige Erklärungen erhalten, ich brauche darauf nicht mehr näher einzugehen. Bei der direkten Bundessteuer haben wir damals festgehalten, dass die kalte Progression bei einer Inflationsrate von 7 Prozent ausgeglichen wird. Die letzte Anpassung erfolgte im Steuerjahr 2006, massgebend war der Teuerungsindex des Jahres 2004. Die aufgelaufene Teuerung beträgt seit 2004 bis Ende 2008 nicht etwa, wie damals von der FDP vorausgesagt, 5,7 Prozent, sondern lediglich - aber immerhin - 4,4 Prozent.

Somit liegt sie um einiges tiefer als die von der FDP gewählte Referenzzeit. Nach dem geltenden Recht und angesichts der schwachen Teuerung würde der Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer erst in einigen Jahren erfolgen müssen. Die FDP hat ihre Forderung mit dem Slogan "Mehr Geld im Portemonnaie" versehen. Doch sei die Frage erlaubt: Wem nützt dieser Ausgleich primär? Selbstverständlich all jenen, die direkte Bundessteuer zahlen, angesichts der Progressionsstufen aber vor allem all jenen, die in den oberen Sozialschichten anzutreffen sind. Sie erbringen auch - und da bin ich mit Ihnen einig - den grössten Teil der Einnahmen im Bereich der direkten Bundessteuer und zahlen angesichts der kalten Progression auch wesentlich mehr, als sie gemäss ihrem realen Einkommen schulden würden. Aus genau diesem Grund stimmen wir dem Grundsatz des schnelleren Ausgleichs der kalten Progression zu.

Wir machen uns aber nichts vor und können der Begründung der FDP wenig abgewinnen. Der Ausgleich der kalten Progression verursacht Mindererträge bei Bund und Kantonen von gesamthaft 600 Millionen Franken. Ob dieses Geld tatsächlich in den Konsum fliessen wird, darf kritisch hinterfragt werden. Ob diese Massnahmen effektiv eine Ankurbelung der Wirtschaft ermöglichen, möchte ich hier bewusst offenlassen. Wir alle wissen, dass der Ausgleich der kalten Progression auf Bundesebene nur dann konsumfördernd ist, wenn die Kantone das Zeichen des Bundes wahrnehmen und die kalte Progression auf kantonaler Ebene ebenfalls schneller ausgleichen, als sie dies gesetzlich geplant haben. Davon können auch jene Familien und Einzelpersonen profitieren, die im tieferen und mittleren Einkommenssegment sind. Einzelne Kantone haben diese Massnahmen bereits ergriffen und einen Ausgleich im kommenden Jahr in Aussicht gestellt.

Wie wir Ihnen bereits in der Wintersession 2008 mitgeteilt haben, erachtet es die CVP/EVP/glp-Fraktion als sinnvoll, auf den jährlichen Ausgleich zu verzichten. Ich werde bei den entsprechenden Artikeln nochmals auf die Begründung zurückkommen. Wir werden dementsprechend den Anträgen der Mehrheit folgen - mit einer Ausnahme; sie wurde bereits erwähnt. Diese Ausnahme betrifft die Schlussbestimmung. Ich werde auch auf diesen Punkt nochmals zurückkommen.

Wie angekündigt, will die CVP/EVP/glp-Fraktion eine Verknüpfung mit der Familienbesteuerung, welche nach wie vor nicht vorliegt; diese Verknüpfung will sie, damit sichergestellt ist, dass die grosse Mehrheit der Familien, welche über ein steuerbares Einkommen von weniger als 100 000 Franken verfügen, nicht noch länger auf eine Kaufkraftstärkung warten müssen.

Ich werde daher unseren Minderheitsantrag bei der Schlussbestimmung nochmals begründen, und ich werde auch zu den Minderheitsanträgen der FDP-Liberalen, der SVP- sowie der grünen Fraktion nochmals Stellung beziehen.

Ich bitte Sie im jetzigen Zeitpunkt, auf die Vorlage einzutreten.