Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit I geht davon aus, dass die Lösung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission eine Mehrheit findet, dass also kein jährlicher Ausgleich der kalten Progression beschlossen wird. Der Bundesrat beantragt den Ausgleich, wenn eine Teuerung von 3 Prozent erreicht ist. Eine Mehrheit der Kantone hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Warum das so ist, bleibt allerdings unbegründet. Klar ist, dass dieser Prozentsatz politisch gewählt wird. Das war bei der 7-Prozent-Schwelle so und ist heute nicht anders. Wir haben deshalb nach einer Krücke gesucht und sie im AHV-Gesetz gefunden. In Artikel 33ter des AHV-Gesetzes ist vorgesehen, dass die Teuerung auf jeden Fall ausgeglichen wird, wenn sie 4 Prozent erreicht. Im AHV-Gesetz gilt zusätzlich noch eine zweijährige Frist im Sinne einer allgemeinen Regel, wann der Ausgleich erfolgen soll.
Ich räume ein, es ist nicht genau dasselbe, was wir hier mit unserem Antrag unterbreiten, aber es ist in der Nähe. In einem wichtigen Punkt gibt es eine Analogie, nämlich bei der Frage des Schwellenwerts. Wir halten es für fair, wenn bei der Frage des Ausgleichs für die Steuerzahlenden der gleiche Schwellenwert gilt wie für AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner; dies umso mehr, als viele AHV-Bezügerinnen und -Bezüger mehr auf den Ausgleich der Teuerung angewiesen sind als viele jener, die Bundessteuern bezahlen, auf den Ausgleich der kalten Progression.
Wir bitten Sie deshalb, unseren Minderheitsantrag zu unterstützen.
Es versteht sich von selbst, dass wir den Antrag der Minderheit II (Schneider) ablehnen. Die grosse Mehrheit der Kantone lehnt einen jährlichen Ausgleich der kalten Progression ab, weil sie den jährlichen Umstellungsaufwand scheut. Wir teilen ihre Haltung und bitten Sie, in Übereinstimmung mit uns den Antrag der Minderheit II (Schneider) abzulehnen.