Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Ich knüpfe an mein Votum zum Eintreten an, als ich in Aussicht stellte, dass wir über den Verkürzungsrhythmus für den Ausgleich der kalten Progression jetzt im Detail diskutieren und entscheiden. Es stehen uns drei Varianten zur Verfügung. Die Mehrheit der Kommission, der meine Fraktion angehört, ist für 3 Prozent, also dafür, dass man bei einer aufgelaufenen Teuerung von 3 Prozent ausgleicht. Die grüne Fraktion ist für 4 Prozent, und Herr Schneider-Ammann hat soeben begründet, warum er für den automatischen, also jährlichen Ausgleich der kalten Progression ist.
Lassen Sie mich zunächst zum Antrag auf 4 Prozent etwas sagen: Letztlich ist es nicht wahnsinnig wichtig, ob man 3 oder 4 Prozent festlegt. Aber 3 Prozent sind aus drei Gründen besser: Mit 3 Prozent verkürzen wir eben die Phase der zu hohen Besteuerung. Mit 4 Prozent ist sie länger, und damit ist auch die Phase der Steuerungerechtigkeit länger. Das spricht für 3 Prozent. Für 3 Prozent spricht auch, dass sich die Kantone für diese Variante ausgesprochen haben. Herr Schelbert, für 3 Prozent spricht schliesslich auch, dass Ihr Argument mit der AHV höchstens zur Hälfte richtig ist. Sie haben zwar mit Ihrer Aussage recht, dass die AHV-Renten bei einer aufgelaufenen Teuerung von 4 Prozent ausgeglichen werden müssen. Aber Sie müssen gleichzeitig auch sagen, dass der normale Ausgleichsrhythmus etwa zwei Jahre beträgt. Der Bundesrat gleicht etwa alle zwei Jahre die Teuerung auf den Renten aus. Deshalb ist das Argument nicht allzu stichhaltig. Darum würde ich meinen, dass die Gründe, die für 3 Prozent sprechen, besser sind. Darum bleiben wir auch bei dieser bundesrätlichen Variante, die die Kantons- und die Mehrheitsvariante ist.
Zum Antrag der Minderheit II (Schneider): Der jährliche Ausgleich der kalten Progression ist machbar, und zwar technisch und auch steuerpolitisch. Der Kanton Baselland zum Beispiel hat das. Es soll also niemand sagen, das gehe nicht. Dann muss man also andere Gründe haben, und mir scheint, dass das, was Sie vorher in einer Antwort an Frau Fässler angeführt haben, eben der Pferdefuss Ihres Vorschlages ist. Sie bleiben nicht konsequent, Herr Schneider-Ammann! Wenn Sie konsequent bleiben würden, dann müssten Sie zugeben, dass in Deflationsphasen - getreu Ihrem Grundsatz des jährlichen Ausgleichs - das Gegenteil gemacht werden müsste, dass man also die Steuern nicht ausgleicht, sondern erhöht. Das ist die Konsequenz Ihres Denkens - und das wollen Sie nicht. Sie haben vorhin begründet, warum Sie das nicht wollen; ich finde, es ist nicht sehr glaubhaft. Sie sehen einfach die politische Gefahr, die Ihrem Antrage innewohnt, und darum haben Sie hier diesen Satz eingebaut. Aber im Prinzip müssen Sie natürlich sagen: Wir wollen, dass die Bürger fair besteuert werden, also, wie es der Gesetzgeber will, jedes Jahr - darum gleichen wir jährlich aus. Aber wir wollen auch, dass der Staat das bekommt, was wir wollten, als wir den Steuertarif festlegten. Dann müssten Sie diesen Satz für den Fall der Deflation - der natürlich selten ist, das wissen wir alle auch - eben streichen.
Wir sind also der Auffassung, dass wir mit der Variante 3 Prozent eigentlich die Ziele, die wir mit diesem verkürzten Ausgleichsrhythmus verfolgen, am besten erreichen und dass die Variante der Minderheit II (Schneider) dann Unterstützung verdiente, wenn dieser erwähnte Satz nicht drinstehen würde. Aber er steht nun eben drin, und das schwächt diesen Antrag.
Darum bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen.