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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-29

Wortprotokoll

Ich kann Ihnen versichern, dass der Entscheid auch im Bundesrat sehr umstritten war, weil tatsächlich beide Varianten, nämlich jene des Bundesrates und der Mehrheit und jene der Minderheit II (Schneider), in sich valable Varianten sind. In beiden Fällen gibt es Vor- und Nachteile; sie sind hier ausführlich genannt worden. Der Bundesrat sagte sich letztlich, es sei eine Frage der Kohärenz mit den Kantonen, mit denen wir ja gerade in Steuersachen intensiv zusammenarbeiten: Eine Mehrheit der Kantone wünschte aus Gründen der Bewältigung des administrativen Aufwands, dass wir diese 3 Prozent vorsehen. Diese 3 Prozent gelten nicht nur für die Steuererhebung bei den Kantonen, sondern auch, wie Frau Meier-Schatz richtig sagte, für die institutionellen und nicht nur für die staatlichen Bereiche.

Die Frage der Deflation ist bei 3 Prozent beantwortet, das ist so. Sie ist allerdings auch bei der Minderheit II geregelt, wenn auch etwas anders. Man hat in beiden Fällen an diesen Sachverhalt gedacht, und man weiss in beiden Fällen sicher auch, dass eine Deflation in unserem Land über die Zeit gesehen eine eher seltene Erscheinung ist.

Die Minderheit I (Schelbert) ist für uns deshalb nicht akzeptabel, weil sie zu nah bei der heutigen Lösung ist. Sie bringt eigentlich keinen echten Gewinn. Sie führt dazu, dass gerade in Zeiten wie in den letzten Jahren, wo die Teuerung gelegentlich 1 bis 2 Prozent war, kein Ausgleich stattfindet und das heute unbefriedigende System eigentlich nur marginal verbessert wird.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Mehrheit Ihrer Kommission, einen Ausgleich von 3 Prozent vorzusehen und die Minderheiten I (Schelbert) und II (Schneider) abzulehnen.