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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-04-29

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, nicht noch zu jedem Vorstoss Bemerkungen anzubringen; Sie haben die Antworten des Bundesrates ja in schriftlicher Form erhalten. Ich möchte aber auf Fragen eingehen, die noch aufgeworfen worden sind, und dann ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Themenkreis Lehrlingsausbildung, Situation bei der höheren Berufsbildung und bei den Fachhochschulen anbringen.

Zuerst zum Bereich der Lehrstellen: Sie haben den Medien heute entnehmen können, dass wir mit Blick auf die Situation der Ausbildungsplätze 2009 im Moment optimistisch sind. Wir haben jeden Monat einen Austausch mit den Kantonen, im Moment ist der eigentlich auf Grün. Die Angebotssituation dürfte einigermassen stabil bleiben, nachdem im vergangenen Jahr über 6000 neue Lehrstellen geschaffen worden sind. In der Romandie beginnt die Phase des Abschlusses von Lehrverträgen zum Teil erst; dort sind die Zahlen noch nicht gesichert. Wir haben gestern dennoch appelliert, vor allem im Hinblick auf das Jahr 2010, wo die Situation natürlich ungewiss ist. Es hilft uns jetzt aber jedes Jahr, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Babyboomer-Jahrgänge vorbei sind, weniger Jugendliche die Schule verlassen und das Angebot aufgrund der rückläufigen Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern nicht so hoch sein muss wie in der Vergangenheit.

Frau Galladé hat in ihrer Motion 08.3183 die Aufnahme von Basislehrjahren in die Ziele des BBT gefordert - eine Forderung für Jugendliche ohne Lehrstelle, die sie schon mehrfach gestellt hat. Wir beantragen Ihnen die Ablehnung dieser Motion - einerseits, weil auch hier nicht klar ist, was man überhaupt unter dem Begriff "Basislehrjahr" versteht; andererseits, weil natürlich nicht der Staat Angebote im Bereich der Lehrstellen oder Ersatzangebote aufstellt, sondern die Branchenverbände in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Wir haben gerade in der Vergangenheit im Bereich der niederschwelligen Angebote mit dem Case Management in den Kantonen eine grosse Ausbauarbeit geleistet. Diese hat auch dazu geführt, dass bei den niederschwelligen Angeboten für Jugendliche mit einem kleineren Rucksack oder mit einem schwierigeren Hintergrund Angebote bereitstehen.

Hier gleich meine Antwort zur Motion Riklin 07.3871 - Frau Riklin wird die Motion aber allenfalls zurückziehen; sie ist nicht da, Sie richten es ihr bitte aus -: Auch hier ist es natürlich so, dass heute genügend Attestausbildungen zur Verfügung stehen. Wir haben bei der Forschungsstelle für Bildungsökonomie an der Universität Bern eine Studie machen lassen; diese Erhebung zeigt, dass der durchschnittliche Gewinn pro zweijährige Grundbildung mit Attest bei 13 000 Franken liegt. Dieses Resultat führt dazu, dass eine zusätzliche Beteiligung des Bundes an den Ausbildungskosten nicht nötig ist. Für die Ausbildung von Jugendlichen mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Defiziten haben wir zusätzlich dieses Case Management und auch eine nationale Hotline. Auch für diese Segmente stehen Gelder zur Verfügung.

Im Kanton Zürich gibt es auch ein Programm im Bereich der Schwächeren, bei dem der Kanton das erste Lehrjahr übernimmt, um dann für das zweite Lehrjahr die Jugendlichen an Betriebe zu vermitteln. Insofern sind wir der Meinung, dass es hier keine zusätzlichen Angebote braucht. Wir haben aber Freude, wenn es die Attestausbildung, solche zweijährige Angebote, auch noch in anderen Sektoren gibt, etwa im Bereich der Pflege - wir wären sehr froh, wenn es hier eine solche Ausbildung gäbe. Wir sind deshalb auch im Gespräch mit den Sozialpartnern, um für die Zukunft solche Angebote anzubieten.

Die Motion Fehr Mario 08.3792 verlangt eine Anpassung der Bestimmungen zum Lehrvertrag. Der Grundeinwand des Bundesrates ist, dass wir uns natürlich auch bei Lehrverträgen im Bereich der Vertragsfreiheit befinden. Bei den obligatorischen Bestimmungen ist es halt so, dass vom Gesetz her ein Vertragsabschluss zeitlich nicht beschränkt wird. Wir sehen keine Gründe, von der Vertragsfreiheit abzuweichen, wenn es um Jugendliche und die Lehrverträge geht. Es müsste auch überlegt werden, dass ein solches Element durchaus eine negative Wirkung haben kann, indem nämlich Betriebe eher abgeschreckt werden, überhaupt Angebote zu offerieren. Sie haben ihren eigenen Fahrplan bei der Selektion für ihren Betrieb; sie brauchen auch Zeit für Schnupperwochen und wollen dann je nach Resultat dieser Schnupperwochen und der Bewerbungsgespräche ihren eigenen Fahrplan bis zum Abschluss eines Lehrvertrages aufrechterhalten.

Wir meinen deshalb, dass diese Idee eine kontraproduktive Wirkung hat, und bitten Sie, auch diese Motion abzulehnen.

Herr Ineichen verlangt mit seiner Motion 07.3790 zusätzliche arbeitsmarktliche Massnahmen. Ich bin ihm dankbar, dass er mit der Stiftung Speranza sehr vieles tut und sich engagiert. Das zeigt, dass eben mit einem Engagement auch des privaten Sektors sehr vieles möglich ist. Wir haben heute im Bereiche der arbeitsmarktlichen Massnahmen für die Jugendlichen, die stellenlos sind, verschiedene Instrumente: vom Motivationssemester über die Berufs- und Ausbildungspraktika bis hin zum Praxisunternehmen. Diese Lösungen werden von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Für dieses Jahr rechnen wir denn auch mit Kosten von über 600 Millionen Franken allein für diese arbeitsmarktlichen Massnahmen.

Wir haben im Bereiche der Jugendlichen - und das war eine Forderung von Ihnen, Herr Ineichen - mit der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Wartezeit verkürzt. Wir haben eine Wartezeit von 120 Tagen für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger festgelegt. Zusätzlich wird aber eine Verkürzung auch des Höchstanspruchs für alle Beitragsbefreiten, das sind vor allem Studentinnen und Studenten, von 280 auf 90 Tage vorgeschlagen. Diese Revision befindet sich im Moment in der SGK-SR, und insofern sind wir der Meinung, dass wir Ihr Anliegen in dieser Revision zum grössten Teil umgesetzt haben.

Das gilt ebenso für die von Ihnen verlangten Mittel für das Case Management. Derzeit haben wir in 16 Kantonen verbindliche Regierungsbeschlüsse über entsprechende Angebote. Wir haben auch die institutionsübergreifenden Commitments, und das BBT hat auch 20 Millionen als Anschubfinanzierung für das Case Management bereitgestellt. Insofern sind diese Mittel bereit und könnten bis 2011 aus den vorhandenen Budgets auch aufgestockt werden.

Vielleicht jetzt generell auch eine Bemerkung zum Bereich der höheren Berufsbildung, wo wir die Fragen von Herrn Messmer in der Interpellation 07.3599 haben, wo aber auch noch Frau Nationalrätin Glanzmann nachgefragt hat: Herr [PAGE 731] Messmer, ich bin mit Ihnen einverstanden, dass es im Bereich der höheren Berufsbildung noch ungelöste Probleme gibt - Sie haben Herrn Triponez an Ihrer Seite, der dieses Problem auch gut kennt. Die Beunruhigung einiger Berufsverbände geht auf die Umstellung des gesamten Finanzierungssystems per 2008 und die unklare Lage betreffend die Leistungsvereinbarung mit der EDK zurück. Es ist also nicht das BBT, das hier irgendwo eine Verantwortung hat, sondern die EDK hat es nicht geschafft, innert nützlicher Frist eine gesicherte Finanzierung für die höhere Berufsbildung zu beschliessen, umzusetzen und dann auch mit den Verbänden auszuhandeln.

Das BBT hat zusammen mit dem Gewerbeverband und der EDK, das wissen Sie, eine Clearingstelle eingerichtet, an die sich die Branchenverbände wenden können, wenn es konkrete Probleme gibt. Wir haben bis heute denn auch ein gutes Dutzend Fälle gemeldet erhalten, und diese sind weitgehend gelöst respektive in einigen Fällen noch in Behandlung. Es gibt auch Fälle, Herr Messmer, bei denen die Situation von bestehenden Verbänden sehr intransparent ist; es handelt sich dabei um Verbände, die auch nicht ganz transparent abrechnen oder ihre Abrechnung nicht offenlegen wollen. Ebenso haben wir bei den Kantonen nicht immer die volle Transparenz darüber, wie sie die pauschalen Mittel dann tatsächlich einsetzen. Dieses Problem ist also eines, das uns weiter begleiten wird.

Deshalb haben wir die Arbeitsgruppe "Masterplan Höhere Berufsbildung", welche im letzten Dezember der EDK eine Analyse unterbreitet hat. Im März wurde dieser Bericht von der EDK-Plenarversammlung zur Kenntnis genommen, und im Mai wird der Vorstand der EDK diesen Bericht vertieft diskutieren und dann das weitere Vorgehen festlegen. Es sollte somit in den kommenden Wochen, denke ich, punkto Finanzierung der höheren Berufsbildung Fortschritte geben. Das wäre auch an die Adresse von Frau Glanzmann gerichtet; somit wäre ihre Frage, die sie aufgeworfen hat, beantwortet.

Zu den Fragen von Herrn Kaufmann: Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass wir im Bereich der ausländischen Diplome eine ungenügende und unbefriedigende Situation haben. Wir haben auf der internationalen, auf der EU-Ebene das noch ungelöste Problem, wie die duale Berufsbildung bewertet wird. Im Rahmen der EU hat die Mehrheit der Mitglieder das angelsächsische Berufsbildungssystem, wo es eben nur Schule und nicht eine duale, geteilte Ausbildung gibt. Diese Prozesse sind im Gang. Dieses Punktesystem wird dann dazu führen, dass man damit auch vergleichen kann, welche Qualität ein Berufsbildungsabschluss hat. Solange das offen ist, kann man nur gegenseitig anerkennen, was vorhanden ist. Wir werden das auch mit einem Vertrag Schweiz-EU noch vertiefen, aber es ist tatsächlich so, dass hier im Moment noch zum Teil - nicht überall, aber in gewissen Bereichen - ein Wildwuchs an unterschiedlichen Diplomen und Ausbildungsgraden vorhanden ist, und das wirkt sich natürlich auch auf die Saläre aus.

Zur Frage von Frau Riklin, was der Staat bezahle. Es ist heute so, dass wir über die Arbeitslosenversicherung bei den Berufs- und Ausbildungspraktika 75 Prozent der Kosten übernehmen. Wie Sie richtig gesagt haben, bezahlt der Arbeitgeber mindestens 500 Franken oder die restlichen 25 Prozent. Das ist begründet, weil der Jugendliche natürlich eine Arbeitsleistung zugunsten des Unternehmens erbringt. Das sind aber alles Massnahmen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, deshalb sind sie grundsätzlich befristet. Sie dienen dazu, einem jungen Menschen nach der Ausbildung den Start ins eigentliche Berufsleben zu ermöglichen, sodass er erste Praxiserfahrungen sammeln und seine Arbeitsmarktfähigkeit durch ein solches Praktikum steigern kann.

Es ist ein völlig anderes Thema, wenn Sie eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der eigentlichen Berufsbildung fordern. Hier haben wir die BFI-Kredite respektive die Beiträge des Bundes an die Kantone, welche die Enveloppe für die Gesamtbeteiligung darstellen. Hier würde ich nicht am System rütteln, sondern einfach die gesetzlichen Limiten, Richtwerte des Bundes erfüllen. Diese haben wir ja nach wie vor noch nicht erreicht. Wir sind immer noch auf dem Weg hin zu einer Beteiligung von 25 Prozent an den Gesamtkosten.

Madame Aubert, le domaine de la formation dans les métiers de la santé nécessite encore quelques améliorations; vous connaissez bien le problème.

En janvier 2009, j'ai approuvé la filière master en sachant que les résultats des discussions entre les partenaires sociaux, entre aussi les membres des conférences des directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales, de l'instruction publique et de la santé, n'étaient pas encore tangibles. On constate que les intérêts sont divergents. Mais ce qu'on veut dans le domaine des soins et de la santé, c'est tout un développement de la formation, en partant d'une formation d'un niveau très bas, d'une durée de deux ans, donnant droit à une attestation, pour aller jusqu'au niveau master. Cela permettrait à chaque personne de suivre une formation adéquate, adaptée à son niveau de compétences, mais il serait aussi possible d'envisager une carrière si on est en train de se perfectionner ou si on veut suivre en plus d'une formation professionnelle une formation de niveau secondaire ou même de niveau tertiaire.

Je pense que le mandat est clair. Le Conseil fédéral va présenter son rapport sur la formation dans le domaine de la santé. On va en exposer les conclusions, et si les cantons ne peuvent pas se mettre d'accord, le Conseil fédéral décidera.

Le domaine des métiers de la santé me donne vraiment du souci. En effet, il va manquer du personnel jusqu'en 2020; nous estimons que les besoins en personnel augmenteront jusqu'à atteindre 13 pour cent, ce qui veut dire qu'en Suisse 17 000 nouveaux emplois ne seront pas occupés, et c'est dommage. C'est un domaine professionnel en croissance, donc susceptible d'offrir des emplois aux jeunes. J'aimerais encourager notamment les jeunes hommes à s'orienter vers ces métiers, parce que ce sont des métiers où la proportion de femmes est forte.

Noch zu den Fragen von Frau Weber: Betreffend Fachhochschulen kann ich Ihnen nur sagen, dass natürlich auch hier die Kompetenz bei der Trägerschaft der Fachhochschulen liegt. Wir haben mit dem Masterplan Fachhochschulen aber immerhin eine Transparenz geschaffen. Wir haben bei der BFS-Statistik auch gemerkt, dass der Anteil der eingerechneten Kostenadministration widersprüchlich ist. Es werden in der BFS-Statistik 27 Prozent der erbrachten Leistungen der Administration zugeordnet. Das ist darauf zurückzuführen, dass man auch den Teil der nicht zuteilbaren Leistungen in der Personalstatistik diesem Sektor zugeordnet hat. Insofern ist das erkannt. BBT, BFS und die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen sind derzeit daran, ein Modell zu erarbeiten, das die Transparenz bei der Zuteilung der Kosten erhöht; die ersten Vorschläge liegen auch bereits vor.

Der Bereich der Berufsbildung ist ein zentraler. Ich hatte Freude, dass Sie alle die einhellige Meinung vertreten haben, dass das ein Erfolgsmodell der Schweiz ist.

Wir haben derzeit bei den Angeboten für Junge nach der Ausbildung tatsächlich ein grösseres Problem; es wurde auch von Herrn Fehr zu Recht erwähnt. Die Arbeitslosenquote im Bereich der 20- bis 24-Jährigen beträgt 5,1 Prozent, über 17 000 sind hier stellenlos, und das wird ansteigen. Es ist deshalb unser erklärtes Ziel, hier zusätzliche Angebote zu erarbeiten. Vor allem wäre es aber auch wünschenswert, dass diese jungen Personen nach Ende der Ausbildung für eine gewisse Zeit weiterbeschäftigt werden. Mit einem Start ins neue Berufsleben, der eben noch über ein paar Monate beim angestammten Ausbildner erfolgen kann, wäre vieles gemildert, das heute halt in Stellenlosigkeit mündet. Das sind schlechte Chancen für den Start ins Berufsleben; deshalb gestern der Aufruf der Sozialpartner an die Arbeitgeber, hier, bei den Kündigungen gegenüber diesen jungen Menschen, sehr viel Sorgfalt walten zu lassen. Das ist ein sensibler Bereich. Wir sind auch sehr klar der Meinung, dass hier noch weitere Massnahmen möglich sind, und denken im Rahmen einer dritten Phase der Konjunkturprogramme darüber nach.

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