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Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-29

Wortprotokoll

Nationalstrassenabgabegesetz - ein langes Titelwort, ein verwirrlicher Weg und jetzt ein unnötiges Gesetz. Herr Kommissionssprecher, mein Antrag ist mitnichten eine Missachtung der Bundesverfassung, denn wenn wir, wie Sie hier dargestellt haben, kaum Änderungen machen und Sie für diesen Vignettenpreis keine Erhöhung ins Auge fassen, dann kommt mir das fast vor wie ein deutscher Film mit deutschen Untertiteln. Dann hätten wir wahrscheinlich auf Bundesebene, auch auf Verwaltungsebene, im Moment Gescheiteres zu tun.

Mit der Begründung, der Bund stecke in einer schwierigen Finanzlage - die schwierige Finanzlage ist also wirklich nichts Neues und leider eine jahrzehntealte Geschichte -, wurde 1985 für die Benützung der Autobahnen eine auf zehn Jahre befristete Vignettenpflicht eingeführt. Immer, wenn der Bund in einer besonders schwierigen Finanzlage steckt, wird dem Volk eine zeitlich befristete Steuer oder Abgabe schmackhaft gemacht, in der Hoffnung - um nicht zu sagen in der vollen Absicht -, die zeitliche Befristung später mit sich gleichbleibender Begründung aufzuheben und das Ganze in einen definitiven Zustand zu überführen. So geschah es auch in diesem Fall, bei der unbefristeten Verlängerung 1994; dem Volk wurde das übrigens damals mit der verfassungsrechtlichen Zusicherung verkauft, dass die Höhe der Abgabe auf 40 Franken pro Jahr beschränkt bleibe. Fünf Jahre später hat man den vom Volk beschlossenen und auf 40 Franken festgelegten Vignettenpreis aus dem engeren Verfassungstext in die Schlussbestimmungen verbannt - mit dem Ziel, diesen Fixpreis in einen Gesetzestext zu überführen und damit leichtere Voraussetzungen für Preiserhöhungen zu schaffen. Diese Preiserhöhungen können notabene, wenn Sie das Gesetz annehmen, vom Volk nicht mehr beurteilt werden, denn das obligatorische Referendum ist dann ausgeschaltet.

Die Zukunft ist meines Erachtens absehbar: Die Erhöhungen werden in den nächsten Jahren scheibchenweise, das heisst in bewährter Salamitaktik, erfolgen, sodass niemand auf den Geschmack kommt, ein fakultatives Referendum zu ergreifen.

Die Geschichte der Vignette ist exemplarisch für die Schlaumeiereien des Parlamentes im Steuer- und Abgabebereich - die befristete Mehrwertsteuererhöhung lässt grüssen. Genau wegen dieser meines Erachtens unredlichen Vorgehensweise bekämpfe ich diese Gesetzesvorlage, weil sie entgegen allen Versprechungen nur einem Ziel dient, nämlich der mittel- und langfristigen Erhöhung des Vignettenpreises, um damit einmal mehr die Autofahrer in diesem Land zu schröpfen.

In welche Richtung die Reise geht, zeigt der Antrag der Minderheit Lachenmeier von der Grünen Partei zu Artikel 6: Da sind 120 Franken geboten. Wenn es dem Parlament mit der Limitierung des Preises auf 40 Franken wirklich ernst ist, dann braucht es kein neues Gesetz. Die bisherigen Regelungen gemäss Verfassung und die entsprechenden Schlussbestimmungen genügen vollauf. Dieser bestehende Verfassungstext ist weit verbindlicher als das neue Gesetz; er sorgt dafür, dass das Wichtigste, nämlich die Beschränkung auf diese 40 Franken, nicht ausgehebelt wird.

Ich beantrage Ihnen Nichteintreten auf diese Vorlage.