Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Bundesrat soll dem Parlament eine neue Vorlage unterbreiten, mit der eine E-Vignette eingeführt werden kann. Mit einer E-Vignette öffnen wir die Tür zu einem flexiblen und ausbaufähigen System, das auf den neuesten Technologien aufbaut. Ein elektronisches System kann viel weniger missbraucht werden, zudem ermöglicht es die Einführung einer Abgabe, die nach Fahrzeugkategorie, Region oder Fahrzweck unterscheiden kann.
Doch der Reihe nach: Wir sind im Jahr 2009, beinahe alle hier im Saal sind verkabelt, verlinkt und ständig online. Wir bestellen die Tickets für die Oper online, buchen unsere Ferien übers Netz, bestellen unsere Lebensmittel im Online-Shop - und trotzdem schlägt der Bundesrat vor, die Abgabe für die Benutzung der Autobahn weiterhin per Kleber zu erheben. Ich mag mich erinnern, wie uns Abziehbildchen fasziniert haben, als wir noch Kinder waren, doch das ist nun doch auch schon wieder eine ganze Weile her. Heute haben wir doch wirklich andere Möglichkeiten.
Zudem besteht für dieses Gesetz keine Dringlichkeit. Auch der Bundespräsident machte in der Kommission klar, dass es dieses Gesetz nicht dringend braucht. Man kann problemlos auch auf Verordnungsstufe weiterarbeiten, die Verfassungsgrundlage dazu ist klar.
Was wir hier tun, ist höchstens Gesetzeskosmetik, denn was unter dem Strich noch bleibt, wenn wir die Vorlage anschauen, ist nur die Erhöhung der Busse von heute 100 auf 200 Franken. Das ist etwas wenig für einen Gesetzesberatungsprozess. Wenn die SVP-Fraktion jetzt moniert, dass die alte Verfassungsbestimmung wieder aufgenommen werden muss, möchte ich Sie daran erinnern, dass das Volk über die neue Verfassung abgestimmt hat und dass auch Sie gehalten sind, Volksentscheide ernst zu nehmen.
Wenn wir eine Revision an die Hand nehmen, dann sollten wir die Chance ergreifen und etwas tun, das auch für die Zukunft Sinn macht. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir als Schweiz auch bei der Erhebung der LSVA Pioniere waren und es noch immer sind. Diese Pionierrolle hat der Schweiz viele Vorteile beschert: technologische, finanzielle und verkehrspolitische. Gerade weil wir Erfahrungen mit der LSVA haben, beginnen wir bei der E-Vignette nicht bei Null. Wir kennen das Erhebungsverfahren, wir haben bereits einen grossen Teil der technischen Einrichtungen, wir wissen, wie man Missbräuche verhindert, und wir können mit der Abfertigung am Zoll umgehen.
Welches wären die Vorteile einer E-Vignette?
1. Mit einer E-Vignette kann viel weniger geschummelt werden.
2. Eine E-Vignette ist flexibel; sie kann auf verschiedene Gruppen, auf Bedürfnisse, auf Zeiten reagieren.
Der Fortschritt hat in der Kommission leider noch keine Mehrheit gefunden. Umso mehr hoffe ich, dass er sich hier im Plenum durchsetzt. Und da schaue ich besonders in die Reihen der sogenannten Fortschrittspartei, der FDP. Ich kann mir eigentlich bei aller Loyalität zum eigenen Bundesrat nicht vorstellen, dass sich eine freisinnig-liberale Partei im Jahre 2009 gegen die Einführung einer E-Vignette wehren kann.
Ich höre Ihre Argumente zwar sehr wohl, Sie sagen erstens, dass mit der E-Vignette durch die Hintertür das Road-Pricing eingeführt werde. Ich möchte diese Debatte heute nicht in aller Breite führen, aber es muss uns doch allen klar sein, dass wir sehr bald über neue Finanzierungsinstrumente für unsere Verkehrsinfrastruktur diskutieren müssen. Unser Ziel ist, dass die Autos dereinst nicht mehr mit Benzin und Diesel fahren. Damit werden die Einnahmen aus dem Treibstoffzoll automatisch zurückgehen. Entsprechend ist es klar, dass als Ersatz für diese Einnahmen Abgaben erhoben werden müssen, die besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Rücksicht nehmen, Abgaben, die beispielsweise die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse zwischen Zentrums- und Randregionen berücksichtigen können. Trotz dieser vielversprechenden Perspektive: Ich kann Sie beruhigen, eine E-Vignette allein ist noch kein Mobility-Pricing. Aber sie wäre zumindest eine zeitgemässe Form der Autobahnvignette.
Das zweite Argument, das Herr Hutter gegen die E-Vignette angeführt hat, ist der Datenschutz. Man könne damit genau nachzeichnen, wo sich jemand aufhalte. Das stimmt. Doch hinterlassen wir nicht schon heute den ganzen Tag elektronische Fussabdrücke? Wenn wir mit dem Handy telefonieren oder mit der Kreditkarte zahlen, lassen wir uns ständig und überall registrieren. Viel wichtiger, als mit diesem Argument eine längst stattfindende Wirklichkeit ausblenden zu wollen, ist es, dass wir den Umgang mit den Daten strenger regeln und vermeiden, dass grosse Datenmengen in einer einzigen Datenbank gelagert sind. Hier ist der Konnex zur aktuellen Abstimmungsvorlage zu den biometrischen Pässen. Wir sind nicht generell gegen biometrische Pässe, sondern wir sind dagegen, dass die Daten in einer Datenbank gelagert und deshalb sehr missbrauchsanfällig sind. Wir werden auch über diese Frage noch einmal beraten. Ich bin nämlich der Überzeugung, dass uns das Volk bei den biometrischen Pässen folgen wird.
Die Argumente gegen die E-Vignette stechen also nicht. Die Vorteile einer E-Vignette überwiegen auf jeden Fall deutlich. Ich bitte Sie deshalb, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, damit er eine neue Vorlage vorlegen kann.
Die SP-Fraktion wird sich bei den Anträgen auf eine Erhöhung der Abgabe enthalten. Bevor wir nicht das System wirklich umstellen, macht es wenig Sinn, die Vignette - die heutige, die Klebevignette - noch zu verteuern; denn je teurer dieses untaugliche Instrument ist, desto missbrauchsanfälliger ist es und desto mehr müssen wir in die Kontrolle und in die Bestrafung investieren. Das ist ein Teufelskreis, der niemandem etwas bringt. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.